Gibt es Krankheiten Behinderungen wo man In der Ausbildung kein Nachteilsausgleich bekommst bei der Prüfung?

1 Antwort

Grundsätzlich alle Behinderungen, wenn sie nicht zu sehr einschränken.

Die Nachteilsausgleiche hängen nämlich nicht mit der Diagnose, sondern mit der Einschränkung im Leben zusammen!

Wenn du zwar eine Spastik hast, die dich beim Schreiben der Prüfung aber nicht einschränkt, dann brauchst du keinen Nachteilsausgleich.

Wenn du durch die Spastik aber insofern eingeschränkt bist, als dass du nur langsam schreiben kannst, dann hast du Anrecht auf eine Verlängerung der Schreibzeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity