Gibt es irgend eine rechtliche Verpflichtung einen "ordentlichen" Garten zu haben?

13 Antworten

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Was ist das für ein Garten?

  • Bei Schrebergärten gibt es eine Satzung und viel Bewirtschaftungsvorgaben - die sind bindend
  • Bei einem gemieteten oder gepachteten Garten kann der Vermieter/Verpächter Vorgaben machen - deren Missachtung eine Kündigung zur Folge haben kann
  • Auch bei Eigentum hat die Wildnis Grenzen wo es Einfluss auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrswege hat (Überhang, Schädlingsbefall, Gehweg...)

Das sollte man in den Richtlinien des Gartenvereins lesen können!

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein verwilderter Garten geduldet, geschweige denn seine Daseinsberechtigung hat lt. Richtlinie?!"

Ordnung ist das halbierte Leben. Vielen Tieren kostet es das ganze Leben.

Im Bewusstsein der Mehrheit ist das aber noch nicht angekommen. Wenn du und andere, die das schon erkannt haben, sich dieser Ordnung unterwerfen, wird sich daran auch nichts ändern.

Also steh zu deiner Erkenntnis und deiner Naturliebe und lass die Auseinandersetzung auf dich zu kommen.

Ich habe mich dazu entschieden, einen "wilden Garten" zu haben. Begonnen hat das damit, dass ich den Rasenmäher in den Ruhestand geschickt habe. So hat sich über die Zeit ein wunderschöner Naturgarten entwickelt.

Viel Arbeit macht der allerdings trotzdem, nicht schwere Arbeit, sondern eher Puzzlearbeit. In einem wilden Garten wächst ja viel Verschiedenes an einer Stelle. Das kann man etwas regulieren, indem man z.B. statt 8 nur 5 oder 6 Sorten wachsen läßt und so unterschiedliche Wildbeete kreiert.

In Kleingärten wird so etwas, glaube ich, nicht gerne gesehen. Da muss der Rasen gemäht werden, auch wenn du Tausende von Gänseblümchen dadurch köpfst.

Privat reicht es wohl, wenn du dafür sorgst, dass Gehwege und Radwege nicht beeinträchtigt werden. Wäre ja auch schlimm, wenn einem vorgeschrieben werden soll, was man im Garten wachsen haben darf und was nicht.

Optisch kann man dafür sorgen, dass auch ein Naturgarten für die Passanten irgendwie faszinierend aussieht. So macht es zum Beispiel einen großen Unterschied, ob du Vertrocknetes daläßt oder abschneidest. Dabei sollte man allerdings warten, bis die Saat reif ist und die dann dort hinstreuen, wo man nächstes Jahr mehr von dieser Pflanze haben möchte.

Wenn man dann auch noch drauf achtet, dass der eigene Garten (die Wildnis) kurz vor der Grundstücksgrenze aufhört, dürfte es auch keine Beschwerden von Nachbarn geben. Im besten Fall gefällt das so gut, dass diese Art von Garten Nachahmer findet.

Sollte jemand von der Gemeinde mir da reinreden wollen, stell ich mich quer!

In Laubenkolonien wird das nicht gehen, da wird die Pflege in der Satzung festgelegt. Auf einem Privatgrundstück sollte das möglich sein.