Gibt es Frequenzen im 70cm oder 2m Band wo man ohne Lizenz senden darf?

3 Antworten

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Aus einer meiner Antworten zu einer sinngem. ähnlichen Frage:

2m und 70cm

lizenzfreie Funkbereiche.

Zulässige Sendeleistung:  für alle Bereiche (PMR, SRD/LPD, Freenet)  0,5W MAXIMAL

2m

= nur in Deutschland der Freenetfunk auf 149 Mhz (z.Zt. 6 Kanäle)

Wichtig: Freenetfunk ist ein dt. Alleingang. Im Ausland sind hier andere kommerzielle Funkdienste aktiv.

70cm:

LPD bzw. SRD und PMR

LPD/SRD

433,075 - 434,775 Mhz entspr. 69 Kanäle im 12,5 khz-Raster.

Hinweis:

dieser Bereich ist auch dem Amateurfunkdienst zugeteilt. Also nicht wundern, wenn dort entspr. Funkverkehr hörbar ist.

Auch finden hier div. Datenübertragen z.B. funkgesteuerte Schließsysteme für Pkw, Datenfernübertragung z.B. älterer drahtloser Kopfhörer, Übertragung von Heimwetterstationen etc..statt. Also sich deshalb nicht über teils "merkwürdige Brumm-Zisch-und ähnliche Geräusche" wundern.

PMR:

welcher außer in Deutschland auch in div. anderen EU-Ländern zugelassen ist.

446.00625 MHz - 446.09375 MHz FM-Analogfunk entspr. 8 Kanäle im 6,25 khz-Raster.

PMR-Digitalfunk: 46.103125 - 446.196875 MHz entspr. 16 Kanäle dto im 6,25
Khz-Raster

PMR-Funkbetrieb ist im Vergleich zum Freenet-Funk in div. EU-Ländern z.B. Schweden erlaubt.

I.d.R. arbeiten z.B. die meisten heute angebotenen "Kinderfunkgeräte" im PMR-Bereich.

Wobei z.B. in größeren Orten/Städten sich durchaus auch erwachsene "Hobbyfunker" dort austauschen. Was auch für Freenet, SRD/LPD gilt.

Wichtiger Hinweis für Freenet, SRD/LPD und PMR:

Alle diese Bereiche sind zwar lizenz-und gebührenfrei, dürfen jedoch

nur 

mit extra damit vorgesehenen bzw. konzeptionierten Geräten genutzt werden.

Solchen Geräten liegen u.a. eine CE-Erklärung und andere
Zulassungsdokumente in Kopieform z.B. der Bundesnetzagentur vor.

Techn. ist die Nutzung zwar auch noch mit z.B. Amateurfunkgeräten möglich, jedoch 

wie vorerwähnt ausnahmslos zumindest in Deutschland VERBOTEN!

- Alle für "Walkie-Talkie-Frequenzen" vorgesehenen Geräte dürfen wie dto. eingangs erwähnt NICHT techn. bzw. bauartmäßig verändert oder selbst gebaut werden.

Das betrifft z.B. die nachträgliche Montage ext. Antennenanschlüsse, u.ä. Es sei denn, dies ist beim jeweiligen Gerät bautechn. ab Werk extra so vorgesehen.

Alle anderen 2m und 70cm Frequenzen sind rein kommerziell, z.B.
Taxifunk, Kurierdienste, etc...Was zumindest für mich nicht gerade
"abendfüllend" ist.

Leider diese Antwort DOCH länger als geplant. Dennoch hoffentlich fürs Erste weiterhelfend.

D3rFr3aky 
Fragesteller
 13.12.2016, 15:17

Ich weiß gar nicht wie ich dir danken soll! :) Einfach immer die beste Antwort! Habe noch ein paar fragen zu deiner Antwort. Ab wann zählt ein Funkgerät als Amatuerfunkgerät? So wie ich das verstanden habe, ist das senden mit einem Amatuerfunkgerät auf allen Frequenzen (also PMR,Freenet usw.) verboten oder? Aber warum? Ist es wegen der bedienung des Gerätes oder gehören solche geräte einfach nicht auf die Frequenzen? Und merkt das einer wenn man mit einem Amatuerfunkgerät zugange ist und sendet? Vielen Dank im voraus ;)

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verreisterNutzer  13.12.2016, 15:34
@D3rFr3aky

Wenn meine Antwort weiterhilft, dann bitte nicht mein "Fleißbienchen" vergessen :))

Amateurfunkgeräte: haben i.d.R. keinerlei Baumusterzulassung z.B. durch die Bundesnetzagentur. Dieses wäre z.B. auch nicht ohne weiteres möglich wegen:

- variabler Einstellung der Sendeleistung und den teils weit über die jeweiligen Afu-Bändern hinausgehenden Frequenzbereichen.

- Amateurfunkgeräte haben normalerweise mehr Sendeleistung und div. Anschlußmöglichkeiten mehr, als das bei "kommerziellen Geräten" z.B. für PMR und Freenet zulässig wäre.

Allein deshalb tragen die Funkamateure (absolvierten ja eine entspr. Fachprüfung) die alleinige Verantwortung für den möglichst störungsfreien Betrieb ihrer Geräte.

Wobei diese im Vergleich zu "kommerziellen Geräten" auch bautechn. verändert werden dürfen.

"Kommerzielle Geräte" beinhalten u.a. NUR den ihnen genehmigten Frequenzbereich bzw. zugeteilten Kanäle.

Trotz der techn. Möglichkeit der Afu-Geräte auf PMR etc..senden zu können ist dieses auch vorgen. Gründen verboten.

Wenn dies trotzdem durch Nutzer gemacht wird, handeln diese auf eigenes Risiko z.B. betr. eines Verfahrens wegen Ordnungswidrigkeit (wenn sie dabei erwischt werden)

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D3rFr3aky 
Fragesteller
 18.12.2016, 10:30

Vielen Dank Brandenburg! Glaube du könntest mir ein ganzes Buch über das Thema schreiben ;))) Dann bin ich jetzt erstmal informiert und lasse dann doch erstmal meine Finger davon ;) TKS FER MSG 73 77 K MFG D3rfr3aky :)

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446MHz, das ist aber schon über dem 70cm-Band. 149MHz, auch über dem 2m-Band (Freenet). In den beiden Bändern nicht

Gluglu  13.12.2016, 10:32

70cm gehen bis 470MHz und 2m bis 176MHz...

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