Gibt es eine offizielle Definition bzgl. drahtlosen Zugangssystemen?
Ich habe mich mal bei der BNetzA bei den Allgemeinzuteilungen umgeschaut und bin auf das neue 6 GHz WLAN Spektrum gestossen. Nun steht allerdings in der Allgemeinzuteilung, dass diese auch für drahtlose Zugangssysteme gilt. Daher frage ich mich, ob man nun auch mit 5G n96/n102 herum experimentieren darf, bsp. mit einen LimeSDR.
Meiner Auslegung nach ist 5G zwar Mobilfunk, aber auch ein solches drahtloses Zugangssystem. Eventuell hat hier aber jemand mehr Ahnung als ich.
3 Antworten
Nein, du darfst nicht einfach herumexperimentieren...
Experimentieren darfst du am ehesten auf den ISM-bändern -> https://de.wikipedia.org/wiki/ISM-Band
Drahtloses zugangssystem heißt halt dass die reichweite sehr gering sein soll. Daher auch maximal 0,2 Watt. Zum Vergleich, 5ghz wlan hat 1 W.
Daher auch "Beschränkter Innenraumeinsatz, auch in Zügen mit metallbeschichteten Fenstern (3) und Luftfahrzeugen."
Wenn du also irgendwelche daten informationen außerhalb von deinem zimmer sendest, ist das schon zu viel.
Zugangsystem heißt sowas wie eine RFID karte um durch eine tür zu gehen.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Kurzzeitnutzung/BNetzAGreen_D_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Und ja, du musst dich jeweils an die anwendung halten. 5,725 GHz - 5,875 Ghz könnte für dich funktionieren. Das ist für alle nicht weiter spezifizierten kurzstrecken-funkanwendungen erlaubt, also so gut wie alles(mal davon abgesehen andere absichtlich zu stören, das ist, natürlich, nicht erlaubt). Aber, 0.025 watt ist nicht viel.
Solange man nicht auf die idee kommt da einen verstärker anzuschließen ist das richtig.
Naja,
unser "pseudo" 5G Band ist bei 3,66 GHZ.
Also in städtischen Räumen. Und ist im Aufbau.
Die Anbieter Telekom: o2; Vodadingens, wollen das 6GHz Band (6,425-7,125Mz) für 5G nutzen.
Aber ob sie damit durchkommen, steht in den Sternen.
Allgemeine 5G in Ballungsräumen ist für 24 bis 300GHz im Aufbau.
So wirst im 5.n WLAN (6GHZ) wohl im S-Band (2,7-2,9GHz) Flugradar oder Wetterradar kaum in Konflikt treten.
Bei 6GHZ (mittleres IEEE C: Grenze G/H Band) ist vom Radar eingentlich frei.
Es sei denn die NATO Radare jummen da rein.
Da das 6GHz WLAN (WiFi 6E: 5,926 - 7,125GHZ) noch sehr selten ist,
sehe ich für deine Experimente keine Probleme.
n5G n96/n102 "New Radio" : Vor allem das n102 (5,925 -6,242GHz) könnte in städtischer Gegend Störungen auslösen.
Musst nur aufpassen dass die Leistung deiner Sender nicht zu hoch wird.
Deine Frequenz Filter ziemlich steil sind, und keine Spiegelfrequenzen oder Harmonische auftreten. Die dann wichtigeren Funk stören könnten.
Sonst könnten die "Schwarzen Männer", mit ihren Messgeräten, in der Gegend herumlungern.
https://www.youtube.com/watch?v=ZIJ3zdcgqTw
Hansi
Natürlich darfst du nicht selbst herumprobieren und irgendwie dort senden
Es sei denn du hättest eine Sendegenehmigung
Die Sendegenehmigung kann auch durch eine sog. Allgemeinzuteilung ausgestellt werden. WLAN ist beispielsweise ebenfalls EMF bei 2.4/5/6 GHz.
Danke, aber die SDR-Transceiver werden sowieso fast immer 10dBm nicht überschreiten. An ISM habe ich dh. auch gedacht, zumal mehr Geräte LTE B46/47 haben.