Gibt es eine beidseitige Schweigepflichtentbindung?
Hallo, die Schule möchte eine Schweigepflichtentbindung für 1 Kind (z.b. pflegerische oder gesundheitliche Belange), da Sie z.b. mit dem Jugendamt oder dem Kinderarzt Austausch haben muss.
Soweit so gut. Dem stimme ich zu und befürworte dies. Doch die Rektorin meint, sie bräuchte eine beidseitige Schweigepflichtentbindung. Also, dass sie auch Informationen von der anderen Seite erhält und nicht nur ihrer eigenen Schweigepflicht entbunden wird.
A) Gibt es so etwas?
B) Geht so etwas überhaupt? Also müsste man die andere Partei nicht seperat von der Schweigepflicht gegenüber die Rektorin entbinden?
Oder geht das in ein und der selben Schweigepflichtentbindung?
LG
3 Antworten
ja, es sind ja zwei verschiedene Sachen.
Die Rektorin unterliegt der Schweigepflicht, von der Du sie entbindest. Die Rektorin kann also gerne alles irgendwelchen Ärzten oder dem JA erzählen, diese wiederum sind aber von Dir nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden (worden). Dementsprechend musst Du die Rektorin und die betreffenden Ämter von ihrer Schweigepflicht entbinden, jeden für sich.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Jeder, der der Schweigepflicht unterliegt muss konkret von seiner Schweigepflicht entbunden werden.
Eine "pauschale", all umfassende, würde ich - als der Schweigepflicht unterliegende - nicht anerkennen.
wenn alle unterschreiben? Und entsprechend formuliert ist? Eigentlich kann dir das doch egal sein, denn die müssen damit klar kommen mit dem Formularkrieg.