Gibt es beim Ratenkauf eine Formvorschrift?

3 Antworten

Du meinst inhaltliche Vorschriften, die in eine Form gegossen sind.

Vorschriften heißt gewöhnlich BGB, also google "Raten" und "BGB" und schon stößt du auf 266 BGB, der Ratenzahlung untersagt.

§ 266 BGB - Einzelnorm

Das ist jedoch eine abdingbare Regelung, d.h. die Parteien können was anderes vereinbaren.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 266 – Teilleistungen | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

Wie diese Raten zu vereinbaren sind, darüber gibt es keine Vorschrift.

Nein. Es ist ja immernoch ein Kaufvertrag und derhat nach BGB keine Formvorschrift, es ist aber durchaus ratsam ihn schriftlich abzuschließen, so hat man dann immerhinetwas in der Hand.

Eine Vereinbarung kann formlos abgefaßt sein, wenn die Rechte und Pflichten darin enthalten sind.