Gewinnspiel gewonnen - Falschen Gewinn erhalten?

1 Antwort

An Deiner Stelle würde ich auf die Rechtslage hinweisen. Gemäß § 661a BGB ist das sehr eindeutig geregelt: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

Und zwar genau diesen Preis und nicht einen anderen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung