Gewerbesteuer - neutraler oder bettiebsbezogener Aufwand?

3 Antworten

Ohne die Gewerbesteuer darfst du kein Gewerbe führen- also betriebsbezogen 

Verluste aus VK von AV sind neutral, da sie überhaupt nichts mit der betrieblichen Arbeit zu tun haben (z.B. Verkauf eines Grundstücks- als Elektrogroßhandel ), du hast den Verlust nicht aufgrund deiner betriebl. Arbeit (z.B zu günstiger Verkauf von Kabeln, die zu teuer eingekauft wurden- wäre jedoch UV, da Ware)

Du musst dir immer die Frage stellen, ob es was mit der betrieblichen Tätigkeit zu tun hat. 

Somit ist immer die Branche entscheidend. 

Bei einem Immobilienhändler wäre der VK eines Grundstücks also betrieblich bedingt. 

LG :)

Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Bruttoumsatz, wenn ich da richtig liege.

Sie ist also eine betriebsbezogene Steuer, die nach den Hebesätzen einer Gemeinde oder Stadt erhoben wird.

Gewerbesteuer wird vom Gewerbeertrag (=Leistungen) berechnet. Ich geh davon aus, dass sie deshalb ein betriebsbezogener Aufwand ist.


02567 
Fragesteller
 09.01.2017, 21:43

Danke, gut möglich. Und was sagst du zu "Verluste aus dem Verkauf von AV"?

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ich313313  09.01.2017, 21:49
@02567

da bin ich mir nicht sicher. Ich würde neutraler Aufwand sagen, das kann aber auch komplett falsch sein. 

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