Beiträge zur Berufsgenoossenschaft - neutraler oder betrieblicher Aufwand?
Die Frage sagt ja eigt schon alles.^^
Ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Industriekauffrau und in STK nehmen wir zur Zeit die Kosten- und Leistungsrechnung durch. An für sich hab ich damit keine Probleme, bin mir jetzt nur nicht sicher, ob Beträge zur Berufsgenossenschaft ein neutraler oder betrieblicher Aufwand ist!?
Eine kleine Erklärung wäre nett!
Dannke!!
2 Antworten
Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind Beiträge zur Unfallversicherung für die Arbeitnehmer. Sie gehören also zu den Lohnkosten.
Faustregel: Zweckaufwand hat einen "Kostencharakter", d. h. diese Aufwendungen sind notwendig um den Zweck des Unternehmens zu erreichen. (Personalaufwendungen gehören dazu)
Neutraler Aufwand wären z. B. Aufwendungen, die nicht für den Betriebszweck notwendig wären. Beispiel: Spenden an Vereine o. ä.
Bedenke aber, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft im Folgejahr zu leisten sind - also z. B. die Beiträge für 2010 werden Anfang 2011 bezahlt. Die Aufwendung ist also "periodenfremd". Daher können sie auch als Neutraler Aufwand angesehen werden.
Vielen Dank. Ich weiß zwar, was "periodenfremd" bedeutet, aber wir hatten das in der Berufsschule noch nicht. Also wirds hier keine Rolle spielen^^
Im Jahr 2011 zahle ich die Kosten für das Jahr 2012?? Das glaube ich nicht. Im Jahr 2011 zahle ich wohl eher die Beiträge für 2011 auf der Grundlage der gezahlen Entgelte des Jahres 2010. Das erfahre ich in einem Bescheid der Berufsgenossenschaft auf dem steht: "Bescheid für 2010".
Mein Mann ist selbstständig. Er muß die Kosten seiner Mitarbeiter jedes Jahr im voraus an BG entrichtet. Ob du es nun glaubst oder nicht
Offensichtlich hat dein Mann mit der Berufsgenossenschaft ein anderes Arrangement als das Unternehmen für das ich die Beiträge an die Berufsgenossenschaft abführe. Denn für ein Jahr, das noch nicht einmal angefangen hat, haben wir noch nie etwas an die Berufsgenossenschaft überwiesen.
Ich könnte mir vorstellen das es ein betrieblicher Aufwand ist, denn Bilanzmäßig steht er auf der Soll-Seite. Aber festnageln kann man mich darauf nicht. Findest du dazu keine Antwort unter google?
Beiträge für die Berufsgenossenschaft werden immer im voraus fällig. Man bezahlt also im Jahr 2011 die anfallenden Kosten für das Jahr 2012. Das sollte man eigentlich wissen. Falls sich etwas ändert z.B. die Mitarbeiteranzahl, wird das immer im nachfolgenden Jahr durch die BG verrechnet.