Ablehnung der Krankenversicherungsbeiträge durch die BG beim Verletztengeld

4 Antworten

Hallo, ein Rechtsstreit lohnt sich eindeutig nicht. Es gibt nur eine Lösung für diesen Fall: Das SGB müsste vom Gesetzgeber geändert werden, was aber aus Kostengründen entfallen wird.

Leider muss ich bis heute die Erfahrung machen, dass viele Unternehmen der PKV die wirklichen Unterschiede nicht oder nur sehr zögerlich bekannt geben, aber noch mehr Vertriebsgesellschaften dies an ihre Vertreter nicht weitergeben wollen (Motto: Viel Wissen macht dumm und behindert den Verkauf),  viele Vermittler die genauen Unterschiede auch nicht kennen oder nicht kennen wollen, weil sonst ein umsatzträchtiges und einträgliches Geschäft zusammenbrechen würde. Man merkt es daran wieviele Vermittler, insbesondere Makler, sich als KV Spezialisten am Markt präsentieren. So auch derzeit wieder nach der Lockerung der Übertrittsmöglichkeiten in die PKV. Die Langzeitwirkung eines solchen Übertritts, auch was die spätere Rentensituation betrifft, wird wohlweißlich verschwiegen.

Ich bin kein genereller Gegner der PKV, dieser Schritt sollte aber mehr als nur einmal sehr wohl überlegt werden und mit vollem Wissen um die Vor- und Nachteile von beiden Seiten. Nur das ist ein seriöses Beratungs- und kein Verkaufsgespräch.

Im Krankheitsfall, nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern bzw. grundsätzlich bei Selbständigen, muss bei einer seriösen Beratung der KT so berechnet werden, dass dann eben der volle Beitrag alleine vom Mandanten aufzubringen ist. Diese eigentlich zwingende Erhöhung des KT Satzes verteuert aber wieder die Prämie und macht es für den Mandanten ggf. wieder uninteressanter zu wechseln, was keinen Umsatz bedeutet. Ergebnis: Entweder kein Umsatz für den Vermittler oder Umsatz und der Mandant fällt hinterher in ein finanzielles Loch, weil die notwendigen KT-Anpassungen unterblieben sind.

Meine Frage: Sind diese Überlegungen beim damaligen Verkauf durch den Vermittler nachweisbar angesprochen worden und haben die KT-Anpassungen stattgefunden? Alles Gute dennoch.

Da Du Deine KK-Beiträge von Deinem Netto bezahlst und sich das Verletztengeld danach richtet, es beträgt ja 80% des Brutto und maximal den Nettoverdienst wird ja Dein Verletztengeld sicher höher sein als bei einem gesetzlich Versicherten, insofern erscheint mir die Aussage der BG logisch.

fraduk 
Fragesteller
 06.05.2011, 09:27

Von meinem Netto zahle ich natürlich die KK Beiträge nur nich an die GKV sondern an die Private KV.  Wenn man so will, ist alles gleich. Nur wird der Betrag nicht vom Lohnzettel sondern vom Girokonto abgebucht. Trotzdem danke für deine Antwort.

Wenn du kannst gehe in die gesetzlich Krankenkasse.Es sagt ja schon alles.Einen Rechtsstreit wirst du verlieren.

fraduk 
Fragesteller
 05.05.2011, 13:24

ist leider nicht mehr mäglich, habe mich vor mehr als 10 Jahren befreien lassen. das ist dann für immer. Da war die PKV auch noch preiswert.

Hallo,

jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist bei Bezug von Verletztengeld krankenversicherungspflichtig. Die Beiträge werden allein von der BG getragen. Das ist in
§§ 192,235 und 251 SGB V geregelt.

Im SGB VII sind die Verpflichtungen/Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geregelt. Ein Zuschuss für eine private Krankenversicherung ist dort nicht vorgesehen.

Bei Bezug von Krankentagegeld wäre man auch verpflichtet, seine Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe weiterzuzahlen. Bei einem Arbeitsunfall ist man gegenüber einem privaten Unfall (oder einer Krankheit) nicht benachteiligt.

In einer gesetzlichen Krankenkasse ist man bei Bezug von Krankengeld beitragsfrei, bei Bezug von Verletztengeld braucht der Versicherte selbst auch keine Beiträge zu zahlen.

Bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zeigen sich viele Unterschiede erst nach einigen Jahren.

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privaten_aid_52165.html

Gruß

RHW