Was ist der Unterschied zwischen Grundkosten und betrieblichen Aufwendungen in der Kosten- und Erlösrechnung?

2 Antworten

Beides gleichzeitig, aufwendungen in der finanzbuchhaltung und kosten in der kostenrechnung. Grundkosten heisst, dass sie in gleicher hoehe sind wie die aufwendungen.

Generell vielleicht einführend als Anmerkung: der Kostenbegriff resultiert aus dem internen Rechnungswesen (auch Kosten- und Leistungsrechnung genannt). Dabei geht es darum, dass der Unternehmer für sich informatorisch ermitteln möchte, wie leistungsfähig sein Betrieb ist und welche Kosten dabei entstanden sind. Das externe Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung als Grundlage für Jahresabschluss)  prägt der Begriff des Aufwands. Aufwand ist dabei alles, was mein Eigenkapital schmälert, also einen Werteverzehr im Unternehmen hervorruft. Dabei ist es zunächst einmal unerheblich, ob dieser Werteverzehr aus meiner eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit heraus (z.B. Einkauf von Waren, die ich später wieder verkaufen möchte) oder aus anderen, betriebsfremden Gründen entsteht.

Man unterscheidet in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zwischen Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten. Grundkosten stellen, wie du richtig beschrieben hast, den betrieblichen Aufwand dar. Alles, was ich in meinem Unternehmen aufwende, um meinen Betriebszweck zu erfüllen stellen Grundkosten dar (also z.B. Löhne & Gehälter, Materialkosten, Miete).

Anderskosten resultieren auch aus dem betrieblichen Leistungsprozess. Sie weisen aber in der KLR einen anderen Wert als in der Finanzbuchhaltung auf. So können z.B. Abschreibungen auf der Grundlage der (reelleren) Wiederbeschaffungskosten) ermittelt werden, was im externen Rechnungswesen aufgrund gesetzlicher Regeln nicht erlaubt ist. Zusatzkosten sind betriebliche Kosten, denen kein Aufwand im Rechnungswesen gegenübersteht (z.B. kalkulatorischer Unternehmerlohn).

Die im Beispiel genannten Gewerbesteuervorauszahlungen stellen hingegen keine Kosten dar (weder Grund- noch Anders- oder Zusatzkosten), da sie ja nicht zur Erfüllung der betrieblichen Aufgaben gezahlt werden, sondern nur ein Resultat aus dem Erfolg der betrieblichen Tätigkeit sind. Daher sind die Steuerzahlungen ein neutraler Aufwand.

Dirk-D. Hansmann  05.12.2015, 01:30

Super Antwort! Von mir wäre da der * zu verwenden.

Eine Ergänzung zu dem 'neutralen Aufwand', hier schließt man sich der Sichtweise aus dem HGB an. § 275 HGB. Da wird ebenfalls zum Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit das Finanzergebnis gezählt und erst danach die Steuern vom Ertrag. In diesem Bereich wird dann auch vom neutralen Ergebnis gesprochen.

Oh weh, wie fern ist die KLR...

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Marie1212 
Fragesteller
 05.12.2015, 14:29

Vielen Dank für die gute Erklärung. :)

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