Gewerbe und Produktionsfreiheit?

2 Antworten

Was Produktionsfreiheit sein soll, weiß ich nicht. Die Gewerbefreiheit ist ein Zweig der Berufsfreiheit und dazu regelt das Grundgesetz in Artikel 12 Abs. 1:

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Das heißt, dass die Berufsausübung ihre Grenzen in Gesetzen findet. Die Gründe dafür können z.B. Qualifikation oder Zuverlässigkeit sein.

Ja, Qualifikationen als Vorsusdetzeng, Auflagen erfüllen etc.