Mit Auszahlung bis zur Gewerbe-Gründung warten?

3 Antworten

Das Gewerbe ist gemäß § 14 GewO beim Gewebeamt anzuzeigen, sobald man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnt. Und das passert, sobald du die Seiten ON schaltest. Auf welcher Plattformn du das machst ist unerheblich. Linkvertise ist ja kein rechtsfreier Raum. Ebenso ist unerheblich, ob, wann und wie viel du verdienst. Das sind Fragen, die später das Finanzamt interessieren.

Nein, sobald das Geld "verdient" wird, ist das Gewerbe aktiv und muss angemeldet werden.


verreisterNutzer  08.06.2020, 16:53

Auch wenn es sich um etwas wie Linkvertise handelt? Schließlich ist dieses Geld ja nur auf diesem Konto und kommt nicht in meine Hände (bis zur Auszahlung).

0
tinalisatina  08.06.2020, 16:56
@verreisterNutzer

Ich würde sagen: auch dann. Sonst wären gewissen Verschleierungsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet.

0

Nein.


verreisterNutzer  08.06.2020, 16:54

Auch wenn es sich um etwas wie Linkvertise handelt? Schließlich ist dieses Geld ja nur auf diesem Konto und kommt nicht in meine Hände (bis zur Auszahlung).

1
NoName08154711  08.06.2020, 16:55
@verreisterNutzer

Seufz...

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus.

Wenn Du minderjährig sein solltest, dann brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

1