Gestohlene Ware?

4 Antworten

935 BGB sagt dazu:

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

Das bedeutet: Du hast da gestohlene Ware, bist aber kein Eigentümer der Ware, sondern nur Besitzer. Der Einwand, dass du das nicht wusstest, ändert daran auch nichts.

FaJenny12 
Fragesteller
 12.01.2022, 19:45

Okay, gut dann werde ich mir keine Elektrogerät bei Ebay holen. Dann gehe ich lieber auf Nummer sicher und kaufe es im Laden. Trotzdem vielen Dank 😊

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Dann wird der Dieb bestraft und du musst den Artikel an den Eigentümer zurückgeben. Dein Geld ist dann futsch - vorausgesetzt, der Diebstahl fliegt auf.

An gestohlenen Sachen kannst du kein Eigentum erwerben, selbst wenn du nicht weißt, dass es sich um Diebesgut handelt.

...dann kann es passieren dass du die Ware wieder angeben musst.

Daher, kaufe bei eBay nur bei gewerblichen Anbietern mit Sitz in DE.