Gesetze für PAK-Gehalt in Tattoofarbe?
Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2014 bspw. die Tinte Intenze, True Black wegen dem PAK-Wert als möglich krebserregend eingestuft. (https://www.test.de/Taetowierfarben-Giftige-Stoffe-in-zwei-Farben-4734508-4735641/)
Im Jahr 2015 wurde ein Grenzwert für den PAK-Wert in per REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 festgelegt. Gilt dieses Gesetzt auch die Tätowiermittel-Verordnung? (https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-wird-gegen-pak-in-produkten-unternommen)
Kann man also davon ausgehen, dass die Qualität der mangelhaften (aus den US stammende) Intenze-Tinte nun entweder verbesser worden ist oder andernfalls "rechtswidrig" verkauft/verwendet wird?
Oder ist ein einzuhaltener PAK-Grenzwert erst ab Ende 2021 mit der dann in Kraft tretenden Gesetzeserweiterung für gefährliche Chemikalien Pflicht? (https://ec.europa.eu/germany/news/20201214-tattoo-farben_de)
1 Antwort
6-Amino-2-ethoxynaphthaline (PAK) steht auf der Liste, und darf in Europa nicht verarbeitet werden.
Das Problem ist, wir leben in einer Freien Marktwirtschaft.
Und es ist praktisch unmöglich zu kontrollieren, wo die Studios Ihr Material besorgen.
Darüber hinaus halte ich die Panikmache im Bereich "Tattoofarben" für absolut übertrieben. Gäbe es krankmachende Farben, dann gäbe es auch kranke Menschen.
Die Verbote die Ende 2021 in Kraft treten werden auch praktisch Wirkungslos sein.
Die Leute werden auch danach noch bunte Tattoos haben wollen / und kriegen.
Also auf der Liste (unten) ist es nicht mit dabei.
https://www.gesetze-im-internet.de/t_tov/BJNR221500008.html
Aber vermutlich ist die Liste auch nicht komplett.
Danke, Knopperz. Aber heißt dass dann das C.I.77266 oder nur die verunreinigte PAK "Version" verboten ist?