Geschwister ummelden?


09.01.2022, 15:21

Danke für die Antworten. Hängt also vom Vermieter ab. Wenn der Vermieter einfach nein sagt muss ich das hinnehmen? Sind Ja schließlich meine Geschwister

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter ist zwar bei einer Ueberbelegung zur Ablehnung berechtigt, hier duerfte aber noch keine Ueberbelegung vorliegen.

Deine Geschwister benoetigen fuer die behoerdliche Anmeldung eine sog. "Wohnungsgeberbescheinigung". Wohnungsgeber bist du, moeglicherweise gemeinsam mit deinem Bruder. Es kommt darauf an, auf wen der Mietvertrag laeuft. Der oder die muessen dann auch diese Bescheinigung ausstellen.


SehmuzWissen 
Fragesteller
 09.01.2022, 15:23

Wohnungsgeberbestätigung hab ich. Aber nur ich und mein Bruder. Müssten dann meine anderen Geschwister auch dort eingetragen werden?

0
DerCaveman  09.01.2022, 23:38
@SehmuzWissen

Wrnn du der Mieter der Wohnung ist, musst du deinen Geschwistern eine solche Bescheinigung ausstellen. Bist du gemeinsam mit deinem Bruder Mieter, muesst ihr beide das tun. Euer Vermieter hat damit nichts zu tun.

0

ich denke, dass so eine Anmeldung auch in Deutschland vom Vermieter unterschrieben werden muss. (in Ö zumindest ist das so)


Vampire321  09.01.2022, 11:22

in D ist es ebenso … aber das wird leider oft umgangen

0
SehmuzWissen 
Fragesteller
 09.01.2022, 11:24
@Vampire321

Ich wüsste nicht wie. Das Meldeamt brauch doch eine Meldebescheinigung wo die genannte Person drauf stehen muss oder?

0
DerCaveman  09.01.2022, 11:39

Nicht ganz. In Deutschland ist eine sog. "Wohnungsgeberbescheinigung" erforderlich. Die muss der Wohnungsgeber ausstellen. Das ist aber nicht immer der Vermieter, sondern kann - wie hier - auch der Mieter sein.

Entscheidend ist, wer rechtmaessiger Besitzer der Wohnung ist, nicht wer Eigentuemer ist.

0

67 qm wären für 4 Erwachsene schon wenig. Da kann der Vermieter ablehnen wegen Überbelegung


DerCaveman  09.01.2022, 11:43

Von einer Ueberbelegung kann da aber wohl kaum die Rede sein, wenn man sich diese Beispiele hier mal ansieht:

Beispiele: Eine Überbelegung wurde angenommen, wenn eine 70 m2 große 4-Zimmer-Wohnung während des Nachmittags und Abends von 4 Erwachsenen und 3 Kindern genutzt wird (BVerfG, Beschluss v. 18.10.1993, a. a. O.); ebenso bei einer 5-köpfigen Familie in einer 23 m2-Wohnung ( LG Düsseldorf, Urteil v. 1.2.1983, 24 S 311/82, WuM 1993 S. 141). Keine Überbelegung soll dagegen vorliegen, wenn eine 20 m2-Wohnung von einem Ehepaar mit Kind bewohnt wird (so  LG Köln, Urteil v. 26.11.1981, 1 S 234/80, WuM 1983 S. 327).

Zitat stammt von hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/vertragswidriger-gebrauch-wann-ist-eine-wohnung-ueberbelegt_idesk_PI17574_HI9498830.html

0
DerHans  09.01.2022, 11:46
@DerCaveman

Falls es sich um 4 erwachsene Personen handelt (das schreibt der FS ja nicht), geht man eigentlich davon aus, dass jeder ein Zimmer für sich haben will. Das wäre bei 67 qm eher unwahrscheinlich.

0
DerCaveman  09.01.2022, 11:49
@DerHans
geht man eigentlich davon aus

Wer ist "man"? Du?

Paare (auch Geschwisterpaare) koennen sich durchaus auch ein Zimmer teilen.

0
DerHans  09.01.2022, 11:52
@DerCaveman

"kann der Vermieter ablehnen" - das heißt ja nicht, dass er es tut.

Ich wäre nicht begeistert gewesen als Erwachsener mit meinem Bruder auf einem Zimmer zu hocken.

0
DerCaveman  09.01.2022, 11:59
@DerHans
"kann der Vermieter ablehnen" - das heißt ja nicht, dass er es tut.

Wenn "kann" hier im Sinne von "dazu berechtigt sein" gemeint ist, duerfte er es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht koennen.

Aber ablehnen kann er im woertlichen Sinne natuerlich immer. Nur duerfte das im vorliegenden Fall keinerlei rechtliche Wirkung haben.

0