Umziehen bzw ummelden?

2 Antworten

1. Die Wohnungsgeberbestätigung muss dein Vater ausfüllen, weil du dich nachträglich bei ihm anmeldest. In der Bestätigung wird der Vermieter nur als Eigentümer genannt, aber nicht gefragt.

2. Müsste der Vermieter dennoch die Bestätigung ausfüllen, kann er dies nicht ablehnen, wenn du trotzdem dort wohnst. Die Wohnungsgeberbestätigung ist nur eine Bestätigung, und keine Genehmigung. Er bestätigt damit nur, dass du dort wohnst, aber nicht, dass du das darfst. Der Vermieter kann sogar ein Bußgeld bekommen wenn er sich weigert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wenn die Wohnung zu klein ist, dann braucht der Vermieter dich nicht zu akzeptieren.

Baris211111 
Fragesteller
 03.05.2022, 17:58

Was zählt denn als zu klein? Ich hab ja keine andere Unterkunft als die bei meinem Vater also kann ich mich garnicht ummelden?

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Darkmalvet, UserMod Light   04.05.2022, 01:47

Es gibt einen Rechtsanspruch darauf sein minderjähriges Kind bei sich wohnen lassen zu dürfen, der Vermieter darf sich da nicht einmischen.

Wenn der Vermieter sich weigert die Ummeldung zu unterschreiben, muss diese Weigerung der Stadt so kommuniziert werden, damit dieser dann das Bußgeld tragen muss.

Dem Vermieter steht es natürlich frei das Jugendamt zu informieren, wenn er der Meinung ist die Wohnsituation würde dem Kindeswohl widersprechen.

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PissedOfGengar  05.05.2022, 19:15

Trotzdem muss er die Bestätigung ausfüllen wenn er dort trotzdem wohnt. Die Bestätigung ist eine Bestätigung und keine Genehmigung.

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