Gerichtsentscheidungen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist juristisch ein wenig kniffelig, weil es im Gesetz nicht definiert ist. Im §57 a StGB ist definiert, dass das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung aussetzt. Man kommt also üblicherweise frei. Der Gesetzgeber hat aber ein Schlupfloch gefunden: Wird die besondere Schwere der Schuld vom Gericht festgestellt, ist diese Aussetzung der Bewährung nicht möglich. Dann ist lebenslang tatsächlich lebenslang, wenn es keine Begnadigung gibt.

https://dejure.org/gesetze/StGB/57a.html


john4711  02.05.2022, 16:13
Wird die besondere Schwere der Schuld vom Gericht festgestellt, ist diese Aussetzung der Bewährung nicht möglich. Dann ist lebenslang tatsächlich lebenslang, wenn es keine Begnadigung gibt.

Die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung ist in jedem Falle möglich, nur gegebenenfalls eben etwas später.

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Tuehpi  02.05.2022, 16:16

Das ist so aber auch nicht richtig.

Eine festgestellte besondere Schwere der Schuld heißt das nach gewisser Haftzeit noch einmal entschieden wird wie viel länger als die 15 Jahre auf jeden Fall noch eingesessen werden muss. Das kann sowohl +1 oder +2 Jahre sein, aber auch „kommst nie wieder raus“.

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john4711  02.05.2022, 16:25
@Tuehpi
aber auch „kommst nie wieder raus“.

nein

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TTvTristanTV 
Fragesteller
 02.05.2022, 16:36

Danke euch für die Info!

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Es gibt dazu keine festen Regeln.