Gerichtstermin aber unschuldig?

7 Antworten

Klingt sehr, sehr unwahrscheinlich.

Oder es fehlen ganz wesentliche Teile der Geschichte.

So ohne weiteres kommt es nicht zu einer schweren KV durch einen Laserpointer, geschweige denn zu einer Hauptverhandlung.

Irgendetwas verstehe ich an der Fragestellung noch nicht;

Wenn die Staatsanwaltschaft in einem Verfahren ermittelt, den Sachverhalt festgestellt hat, den Geschädigten angehört hat, die Zeugenaussagen eingeholt und dem Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben hat, schickt sie die Anklage zum Gericht; das heisst aber noch lange nicht, dass die Anklage durch ist; erst prüft das Gericht ob die Anklage zugelassen wird oder sie gibt sie an die Staatsanwaltschaft zur nachermittlung zurück; ich kann mir daher nicht vorstellen, dass dein Mann nicht angehört wurde oder hat er nichts gesagt?

Warum wurde dein Mann angeklagt und nicht du oder die Mutter der Nichte?

Woraus ergibt sich denn ein dringender Tatverdacht gegen deinen Mann, der eine Anklage rechtfertigt?

Inwiefern bitte schön "unschuldig" ??

Und - wie bitte schön konnte ein derartiges Gerät in die Hände der Nichte - sprich eines Kindes gelangen? Verletzung der Aufsichtspflicht?

In Deutschland ist der Besitz von einem Laserpointer erlaubt......Voraussetzung ist nur, dass das Gerät im privaten Bereich genutzt wird und Dritte nicht zu Schaden kommen.

Und das hatte Dein Mann sicherzustellen - hat er aber nicht. Und dafür hat er jetzt einzustehen!

aylo97 
Fragesteller
 12.09.2019, 23:18

Die gesetzliche Aufsichtspflicht besteht bei

  • Kindergärtnern/Lehrern gegenüber ihren minderjährigen Schülern
  • Ausbildern gegenüber minderjährigen Auszubildenden.

Eine vertragliche Aufsichtspflicht liegt immer dann vor, wenn die Aufsichtspflicht vertraglich auf eine andere Person übertragen worden ist und besteht beispielsweise bei:

  • Jugendpflegern in Jugendgruppen gegenüber minderjährigen Teilnehmern
  • Trainer in einem Verein
  • Babysittern.

Darüber hinaus gibt es noch die sogenannte „Gefälligkeitsaufsicht“, welche beispielsweise durch Nachbarn, Bekannte oder Verwandte vollzogen wird. Diese findet nur gelegentlich, für einen kurzen Zeitraum und ohne Entlohnung statt. Eine Gefälligkeitsaufsicht ist nicht als eine Übertragung der Aufsichtspflicht anzusehen; somit sind die in diesem Zusammenhang Aufsichtsführenden im Schadensfall nicht haftbar zu machen.

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wilees  12.09.2019, 23:25
@aylo97
Eine Gefälligkeitsaufsicht ist nicht als eine Übertragung der Aufsichtspflicht anzusehen; somit sind die in diesem Zusammenhang Aufsichtsführenden im Schadensfall nicht haftbar zu machen.

dann ist doch alles prima - dann hat ja Dein Mann die Möglichkeit dem Richter den Inhalt dieses Paragraphen vorzulegen/ -lesen und alles löst sich dann in Wohlgefallen auf.

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Bergfex49  13.09.2019, 04:57
@aylo97

Was Du hier zitierst, betrifft aber die Aufsichtspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und eine eventuelle Haftung für Schäden durch eine verletzung der Aufsichtspflicht;

Mit einem Strafverfahren hat das aber nichts zu tun;

Im Strafrecht ist eine Verletzung der Aufsichtspflicht nur strafbar, wenn dem KIND Schaden dadurch zugefügt wird;

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Die scheinen deinem Mann ja die Tat vorzuwerfen, da er offenbar der Angeklagte ist. Was steht denn in der Anklageschrift? Die müsste ja vorliegen. Was sagt denn der Anwalt dazu? Warum wurde nicht schon im Vorfeld geklärt, dass dein Mann zu dem Zeitpunkt arbeiten war, wenn er es denn beweisen kann? Ihr wollt doch nicht ernsthaft ohne Anwalt und ohne Vorbereitung in die Verhandlung. Und dann evtl. vortragen, dass man auf GF dieses und jenes erfahren hat. Schwere Körperverletzung ist mit einer Haftstrafe von einem bis zehn Jahren sanktioniert. Übrigens ist Voraussetzung hierfür, dass der Geschädigte das Sehvermögen auf mindestens einem Auge verloren hat. Meinst du nicht, dass "geblendet" hier etwas untertrieben ist?

Darüber hinaus bin ich mir sicher, dass ein solch leistungsstarker Laserpointer in Deutschland verboten ist.

aylo97 
Fragesteller
 12.09.2019, 23:27

Wir haben natürlich dort angerufen und gesagt das er mit der sache nichts zutun hat und an dem tag nicht msl zuhause war...uns wurde aber gesagt das er trotzdem dahin muss und das alles dort geklärt wird.. also muss er es anscheind da beweisen... der mann müsste ja sowieso beweisen das er schaden erlitten hat was ich mir nicht vorstellen kann da unser laserpointer nichtmal so stark war.

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mondfaenger  12.09.2019, 23:44
@aylo97

Das Opfer wird den Beweis wohl leicht führen können. Dein Mann wird erklären müssen, wie das Gerät in die Hände eines Kindes gelangen konnte, womit dann jemand schwer verletzt wurde.

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gubi19  12.09.2019, 23:45
@aylo97

Der Geschädigte muss garnichts beweisen. Das macht der Staatsanwalt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Staatsanwalt wegen schwerer Körperverletzung anklagt, ohne dass ihm ein ärztlicher Befund vorliegt, dem zufolge eine Verletzung vorliegt, die eine solche Anklage rechtfertigt. Findet die Verhandlung vor einem Amts- oder Landgericht statt?

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aylo97 
Fragesteller
 12.09.2019, 23:54
@gubi19

Vor einem Amtsgericht...

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Etwas undurchsichtig, und vor allem unschlüssig. Die Ermittlungen hätten bereits im Vorfeld zu dem Alibi deines Mannes führen müssen. Das einzige, was ich mir vorstellen kann ist, das er eine Vorladung als Zeuge hat. Kein Staatsanwalt wird auf Grund nicht vorliegender Beweise eine Hauptverhandlung anstreben. Auch kann ich mir eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung nicht vorstellen, es sei denn das Opfer hat dabei sein Augenlicht eingebüßt.