Gerechtfertigte Note? Banknachbar & ich; beide Note 6

8 Antworten

Hallo,

ich bin besagte Lehrerin aus Bayern, die Gugu angekündigt hat, aber ich fürchte, ich kann dir auch nicht wirklich helfen.

Ich unterrichte jetzt schon fast dreißig Jahre und habe so etwas noch nie gemacht. Bei den wenigen Spick-Sechsern, die ich bis jetzt in meiner Laufbahn verteilt habe, hatte ich immer einen handfesten Beweis.

Nachträglich habe ich bis jetzt noch nie die Note 6 verteilt, auch wenn ich ein paar "verdächtige Übereinstimmungen" festgestellt haben sollte. Ich denke mir dann halt immer, wenn ich zu blöd war, das während der Klausur zu bemerken, dann soll es halt so sein. :-) Nicht alle Kollegen sehen das allerdings so locker.

Grundsätzlich ist es schon so, dass auch der bestraft werden kann, der abschreiben lassen hat. Es ist aber eine "Kann-Bestimmung". Der Lehrer muss sich also nicht unbedingt danach richten.

http://www.tggaa.de/assets/2013/01/Abitur-2013-Pr%C3%BCfungsbestimmungen.pdf

Vor allem in deinem Fall, wo der Banknachbar schon "gestanden" hat, dass er abgeschrieben hat, sollte da schon noch etwas zu machen sein. Ich würde halt in ruhigem Ton noch einmal mit dem Lehrer reden und gegebenenfalls auch mit dem Direktor. (Ich nehme allerdings an, dass ein Vokabeltest nicht allzu viel zählt.)

adabei  02.06.2014, 16:51

Zitat aus dem Link:

§ 88 UNTERSCHLEIF

(1) „Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung.

Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.“

(3) „Wird ein Tatbestand nach Absatz 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 0 Punkten zu bewerten und die Gesamtqualifikation entsprechend zu berichtigen.

Es handelt sich hier allerdings um eine so gewichtige Prüfung wie die Abiturprüfung.

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radiergummi123 
Fragesteller
 02.06.2014, 21:40

Ich danke vielmals!! :-) ich hoffe einfach das die Lehrerin mit sich reden lässt :)

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In welchem Bundesland besuchst du die Schule?

Das möchte ich wissen wegen der Ausbildungsprüfungsordnung, denn dort ist der Umgang mit Täuschungsversuchen mehr oder weniger geregelt.

radiergummi123 
Fragesteller
 02.06.2014, 14:05

Bayern, Gymnasium

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Gugu77  02.06.2014, 14:15
@radiergummi123

Ok, da bin ich mir nicht sicher, werde aber hier mal eine Lehrerin aus Bayern bitten, sich bei dir zu melden. Ich kann nur vermuten, dass du eventuell nicht gerechtfertigt die Note 6 bekommen hast, denn hier stehts nicht ausdrücklich von dem, der abschreiben lässt. Allegemein ist hier formuliert, dass eine 6 gerechtfertigt ist, wie es aber mit dem Abschreiben lassen ist, konnte ich nicht finden.

§58: Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit mit der Note 6 bewertet. 2 Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. 3 Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel.

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radiergummi123 
Fragesteller
 02.06.2014, 14:29
@Gugu77

Oh Danke! :) is echt super von dir, weil eine bessere note für mich halt echt wichtig wäre.

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Nein, einfach so darf er das nicht. Die Polizei kann ja auch nicht einfach eine Busse ausstellen, weil du vor einer Woche vielleicht zu schnell gefahren bist, aber es keine Beweise dafür gibt.. Sprich nochmals mit dem Lehrer und gegebenenfalls mit dem Direktor, ihr werdet bestimmt eine Lösung finden (vor allem da dein Banknachbar ja schon "gestanden" hat, dass er bei dir abgeschrieben hat und nicht umgekehrt)

Es ist nicht so klug von euch dass ihr genau die gleichen sachen habt. wenn ihr abschreibt, dann müsst ihr es ja auch richtig und klug tun :p was soll der lehrer denn sagen wenn er zwei tests erhält, die identisch sind.. meiner meinung nach darf er das. dein freund hätte absichtlich einpaar fehlern machen sollen damit es nicht auffällt

Obernieselprim  02.06.2014, 13:40

der Nachbar hatte doch sogar gestanden xD

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radiergummi123 
Fragesteller
 02.06.2014, 13:40

Ja er dachte ja das ich alles richtig hab ^^

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Ja natürlich ist das nicht gerechtfertigt. Du kannst es ja auch nicht unbedingt bemerken, wenn dein Nachbar abschreibt. Wenn der Lehrer blöd macht, Direktor. Wenn der auch blöd macht dann noch die Eltern. Schüler werden schließlich so oft nicht genug ernst genommen

radiergummi123 
Fragesteller
 02.06.2014, 13:43

Ja ich beschwer mich auf alle fälle morgen nochmal beim Lehrer. Und es ist eh jemand der immer unnötig verweise verteilt und dem es wahrscheinlich sogar Spaß macht schlechte Noten so zu vergeben...

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