Gelöschte Punkte Flensburg, trz zur Mpu oder nicht??

5 Antworten

Wenn ein Eintrag im Fahreignungsregister gelöscht ist, darf die zugrundeliegende Tat nicht mehr gegen dich verwendet werden - selbst wenn der örtliche Sachbearbeiter das Urteil eingerahmt an seiner Wand hängen hat.

Die Löschung geschieht automatisch durch das KBA am Tilgungsdatum um 0 Uhr, du musst nichts beantragen und deine örtliche Fahrerlaubnisbehörde hat darauf auch keinen Einfluss.

Eine Entscheidung, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat, bleibt nach Ablauf der fünfjährigen Anlaufhemmung noch zehn Jahre im FAER gespeichert.

Welche Ennträge dort aktuell vorliegen und wann genau diese gelöscht werden, kannst du kostenlos online abfragen, wenn du einen Personalausweis mit Onlinefunktion und ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser hast.

Xal186 
Fragesteller
 22.06.2022, 18:30

Also das heißt wenn es durch Flensburg gelöscht ist der Eintrag dann hat Führerscheinstelle nichts zu sagen und hat kein Einfluss richtig ? Also es hängt alles vom kba Flensburg ? Wenn es gelöscht ist dann könnte ich sozusagen mein Führerschein wieder zurück bekommen richtig ? Hab Kein Problem damit das der Eintrag noch gespeichert ist, Hauptsache kriege mein Führerschein zurück.

0
migebuff  22.06.2022, 18:47
@Xal186

Grundsätzlich ja, vorausgesetzt natürlich, es sind keine neuen Entscheidungen bzgl der Tat hinzugekommen.

Würde man beispielsweise vor Ablauf der 15 Jahre die Widererteilung beantragen und eine negative MPU abgeben, würde die darauf folgende Versagung im Register gespeichert werden und dürfte wiederum 15 Jahre lang verwertet werden, auch wenn die eigentliche Tat bereits gelöscht ist.

1

Punkte haben nichts mit einer angeordneten MPU zu tun. Eine MPU soll deine Geeignetheit zum Führen eines KFZ überprüfen. Punkte haben lediglich eine Ermahnungsfunktion. Verkehrsverstösse sind grundsätzlich Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten, es sei denn es gibt einen gesonderten Tatbestand im Strafgesetzbuch, wie z.: die Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, verbotene Kraftfahrzeugrennen, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, fahrlässige Körperverletzung usw.

Für eine mögliche Antwort auf diese Frage mußt Du zunächst einmal genau in "Deinen" Akten nachschauen , wann die letzte "beschwerende Entscheidung" gegen Dich im Bezug auf eine Entziehung / Versagung Deiner Fahrerlaubnis wegen mangelnder Fahreignung gegen Dich rechtswirksam wurde .

Es ist also nicht unbedingt die Rechtswirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung wegen einer Verkehrsstraftat relevant , sondern die Rechtswirksamkeit der letzten Entscheidung durch die Verkehrsbehörde bzgl. etwaiger Aufforderung zur MPU .

Beispiel :

Ein Gerichtsurteil wegen einer Verkehrsstraftat mitsamt Entziehung der Fahrerlaubnis und 12 Monaten Frist gegen Wiedererteilung wurde am 31.12.2005 rechtswirksam . Am 01.01.2007 wurde ein Antrag auf FE - Wiedererteilung bei der FSST gestellt . Am 31.05.2007 kam als Rückantwort von der FSST , bis spätestens 31.06.2007 ein positives MPU-GA vorzulegen .

Dieser Aufforderung wurde nicht nachgekommen , der Antrag auf FE-WE wurde nicht ( rechtzeitig ) zurück gezogen , und am 31.07.2007 lehnte die FSST den Antrag auf FE-WE mangels Vorlage des MPU-GA ab.

Somit beginnt die 5-jährige Anlaufhemmung dieser "beschwerenden" Entscheidung des Verwaltungsaktes erst ab 31.07.2007 zu laufen , und die 10 Jahre Verwertungsfrist laufen dann erst ab 01.08.2012 an mit Ende 31.07.2022 . Dieses aber nur , wenn in diesem Zeitraum keine neuerliche Entscheidung den Fristlauf unterbrach .

Somit wäre die verwaltungsrechtliche Entscheidung aus 31.07.2012 frühestens ab 01.08.2022 nicht mehr gegen die antragstellende Person verwendbar .

Daher beantragst Du zur Antwort auf Deine Frage neben einem Auszug aus dem FAER und dem BZR auch unbedingt noch eine Einsicht in Deine Führerscheinakte bei der Führerscheinstelle . Das ist wichtig , weil behördeninterne ( FSST ) Versagungsentscheidungen oder Überprüfungsanordnungen nicht zwingend im FAER aufgenommen werden .

Siehe dazu § 4 StVG Abs. 1 .

Xal186 
Fragesteller
 22.06.2022, 21:40

Okay nehmen wir mal an es ist jetzt gelöscht der Eintrag in Flensburg dieses Jahres. Auch wenn es keine 15 Jahre gebraucht hat sondern nur 6 Jahre, heißt es dann ich kriege es zurück ? Wichtig ist für mich nur ob es eine Wirkung hat wenn in Flensburg der Eintrag gelöscht ( getilgt ) wurde und somit nicht mehr verwehrtbar ist ?

0
verreisterNutzer  22.06.2022, 22:04
@Xal186

Wenn Du wegen einer VERKEHRSSTRAFTAT einen Eintrag ins FAER bekamst , so KANN das NIEMALS nach weniger als 10 Jahren getilgt werden .

5 Jahre Tilgungsfrist gelten NUR bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten mit Auflage eines "Regelfahrverbotes" , aber auch DANN hast Du eine "Anlaufhemmung" vor dem Anlauf der eigentlichen Tilgungsfrist . Diese beträgt in diesem Fall dann m.W. 2,5 Jahre .

Aber wenn Dir die Fahrkarte durch die Führerscheinstelle nach einer vorherigen MPU-Auflage ( die nicht fristgerecht erfüllt wurde ) im Abschluss entzogen wurde , so ist das ein VERWALTUNGSAKT der FSST .

Damit wären wir wieder bei den 5 Jahren Anlaufhemmung + anschließenden 10 Jahren Verwertbarkeit bei der FÜHRERSCHEINSTELLE im Rahmen ihrer eigenen Verwaltungsakte .

Daher wäre DANN ausschlaggebend nicht das BZR ( Führungszeugnis ) , und auch nicht das FAER , sondern Deine behördliche Verwaltungsakte bei der für Dich regional zuständigen FÜHRERSCHEINSTELLE selbst .

Ja , es ist etwas kompliziert , aber das ist halt die Besonderheit im Verwaltungsrecht u.A. auch bei eigenständigen Entscheidungen der Fahrerlaunbnisbehörden in sich .

Folglich musst Du ( persönliche ) Akteneinsicht auch zusätzlich direkt bei der für Dich zuständigen Führerscheinstelle beantragen . Zu diesem Einsichttermin musst Du selber erscheinen , oder einen Anwalt damit in Rechtsvertretung beauftragen .

Anders als bei Auszügen aus dem BZR oder FAER bekommst Du von der behördlichen FS-Akte keine Kopien zugesandt , sondern du ( oder Dein bevollmächtigter Anwalt ) dürfen da nur innerhalb der Räumlichkeiten der Behörde mal "Einsicht" nehmen .

0

Du bekommst deinen Führerschein erst wieder wenn die Führerscheinstelle diesen auf Antrag freigibt. Eine angeordnete MPU verjährt allerdings erst nach rund 15 Jahren. Hier Mal der genauere Text:

Frühestens, wenn der Führerschein wieder erteilt werden könnte, und spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts fängt die Verjährungsfrist bei der MPU an zu laufen. Daher kann es insgesamt bis zu 15 Jahre dauern, bis es bei der MPU zur Verjährung kommt.

Hallo Xal,

nach Durchsicht deiner anderen Fragen (es wäre sooo viel einfacher, wenn Fragesteller ihr Problem richtig beschreiben) gehe ich von folgendem Sachverhalt aus:

  • Du wurdest beim Führen eines Fahrzeugs unter EInfluss von Alkohol und Cannabis erwischt.
  • Du hättest keine Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug.
  • Dir wurde darauf hin deine Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen.
  • Es wurde eine MPU mit dreifacher Fragestellung (Alkohol / Drogen / Straftat) angeordnet.
  • Die MPU war doppelt negativ
  • Der Gutachter glaubt weder, dass Du keine Straftaten im Straßenverkehr mehr begehst noch, dass Du Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kannst.

Soweit alles richtig? Falls ja, solltest Du diese Infos bei weiteren Fragen beifügen.

Du möchtest jetzt wissen, ob die Löschung der Punkte im FAER dazu führt, dass die Auflage der MPU entfällt?

Die Antwort darauf lautet

NEIN.

Die Punkte im FAER wurden bereits mit Entzug der Fahrerlaubnis gelöscht.

Der Eintrag der Straftat hingegen wird erst nach 15 Jahren (10 Jahre Tilgungsfrist + 5 Jahre Anlaufhemmung) gelöscht.

Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist daher nicht ohne MPU möglich