Geld vom verstorbenen Vaters Konto abgehoben strafbar?

8 Antworten

Das scheint ja schon länger her zu sein. Deine eigentlich strafbare Handlung könnte somit verjährt sein. Und wegen 100 Euro kräht in dieser Angelegenheit absolut kein Hahn, wie Du vielleicht mittlerweile selbst schon bemerkt hast.

Ausserdem hast Du es doch zurück überwiesen. Wie also lautet jetzt Dein Problem?


Unwissende17 
Fragesteller
 15.10.2020, 09:04

Mein Vater ist vor 8 Monaten verstorbenen. Ich dachte nur das der Nachlassverwalter das als Straftat ansieht auch wenn ich das Geld wieder zurück überwiesen habe. 🙈 Mach mir da wahrscheinlich zuviel Sorgen deshalb. Trotzdem vielen Dank für deine schnelle Antwort.

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Im Grundsatz: es ist wohl Veruntreuung, denn mit dem Hinschied deines Vaters erlosch die Verfügungsgewalt über das Konto bis zur rechtlichen Klärung des Erbes. Mit dem Ausschlagen des Erbes erlosch sie gar rückwirkend.

Die Juristen hier im Forum werden sich daraufstürzen! und dir haarklein darlegen, was dir blüht: "Wird mit Gefängnis von mindestens 20 Jahren oder mit dem Tode bestraft!".

Blödsinn. Es wird niemand klagen, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist und du 100.00 abgehoben hast. Soviel Vertrauen in die Pietät deiner Mitmenschen darfst du haben!


Unwissende17 
Fragesteller
 15.10.2020, 09:27

Hab vielen Dank für deine Antwort.

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Der Nachlassverwalter wird es als Vertuschungsversuch werten, denn die strafbare Handlung als solche wird man nicht weg diskutieren können.

Entscheidend bei einer Bewertung wird sicher auch sein, wieviel Zeit zwischen Erbfall und unrechtmäßiger Verfügung lag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

handel nach deinen Bauchgefühl sonst bist du mit deinem Tun nicht im reinen

Betrug wäre das

Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

aber wenn du das Geld längst zurücküberwiesen hast, hast du auch keinen geschädigt, wenn die Rücküberweisung nicht erst erfolgt ist, nachdem dir jemand mit Anzeige gedroht hat, kann man es auch kaum als "Versuch" anklagen.

Und wegen 100 Eurochen macht sich eh keiner die Mühe einer Anklage ...