Erbschaft/Erbschaftssteuer?

3 Antworten

Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner müssen für weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum keine Erbschaftssteuer zahlen.

Für andere vererbte Vermögenswerte gibt es Freibeträge für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, für Kinder von je 400.000 Euro, für Enkel, deren Eltern noch leben 200.000 Euro, für Urenkel, Eltern und Großeltern 100.000 Euro und für weiter entfernte Verwandte sowie für andere Personen (Nachbar, Tierschutzverein) beträgt er nur 20.000 €. 

Je nach Wert des Vermögens und abhängig von der Steuerklasse zahlt der Erbe zwischen 7 und 50 % Erbschaftssteuer.

Alles Gute für dich!

Die Freibeträge werden auf das Gesamte Vermögen angewendet, egal ob Haus oder Girokonto


Flocki85 
Fragesteller
 07.02.2024, 18:10

Weißt du wie hoch der Freibetrag ist bei 2 Kindern die das erben würden?

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Ranzino  07.02.2024, 18:14
@Flocki85

400k PRO KIND; mit 50k für beide fängt das Finanzamt gar nicht erst an mit einer Berechnung

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wenn wir bei Elternteil sind:
die Kinder haben pro Nase einen üppigen Freibetrag; die 50k sind da immer steuerfrei und bis Steuerpflicht müsste es schon viel mehr werden.