Geklaut/Arbeitsplatz?

4 Antworten

Eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls führt nicht dazu, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert.

Aus Sicht der Arbeitsagentur ist die Kündigung wegen Diebstahls eine Kündigung wie jede andere auch.

Allerdings kann nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen für das Arbeitslosengeld (ALG I) eintreten. Die Verhängung der Sperrzeit kann verhindert werden, wenn der gekündigte Arbeitnehmer den Nachweis erbringt, dass die fristlose Kündigung unwirksam war. Hierauf ist nach Möglichkeit frühzeitig bei der Arbeitsagentur hinzuwirken.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2019/kuendigung-wegen-diebstahls/01/#arbeitslosengeld


Akka2323  11.06.2020, 13:57

Sie ist nicht gekündigt worden, sondern hat einen Auflösungsvertrag unterschrieben.

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mondfaenger  11.06.2020, 14:10
@Akka2323

Der Beitrag wurde nachträglich geändert. Erst stand da nämlich, sie bekam die fristlose Kündigung und hat dann einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

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CritterNetz  11.06.2020, 15:18
@Akka2323

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung. Keine Kündigungsfrist - Die sonst im Arbeitsrecht üblichen Kündigungsfristen finden keine Anwendung.

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CritterNetz  11.06.2020, 15:18
@mondfaenger

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung. Keine Kündigungsfrist - Die sonst im Arbeitsrecht üblichen Kündigungsfristen finden keine Anwendung.

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CritterNetz  11.06.2020, 15:20

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung. Keine Kündigungsfrist - Die sonst im Arbeitsrecht üblichen Kündigungsfristen finden keine Anwendung.

https://www.finanztip.de/aufhebungsvertrag/#:~:text=Ein%20Aufhebungsvertrag%20ist%20eine%20Vereinbarung,üblichen%20Kündigungsfristen%20finden%20keine%20Anwendung.

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Sie hat eine fristlose Kündigung bekommen und einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Das zieht eine 3-monatige Sperre nach sich.

Die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter wollen wissen, ob sie selbst Schuld hat an der Kündigung oder ob ihr gekündigt wurde, weil keine Arbeit mehr vorhanden ist.

Sie sollte das schon ausfüllen, sonst muss das Amt beim Arbeitgeber nachfragen.

Mit einem Aufhebungsvertrag bekommt sie vom Amt kein Geld, sondern eine Sperre. Auch wenn sie nichts sagt, werden die sich schon denken, dass etwas Schlimmes vorgefallen ist. Auch muß sie gucken, was mit ihrer Krankenversicherung ist.


mondfaenger  11.06.2020, 14:09

Richtig, das mit der Krankenversicherung ist sehr wichtig.

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