Geht 14 und 18 vom Altersunterschied?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lass es langsam angehen. Triff Dich mal ganz entspannt mit ihm, macht einen Spaziergang oder so und schaut, wie ihr in echt miteinander könnt. Schau, ob er Deine Grenzen respektiert und auf Dich eingeht. Wenn Du Dich mit ihm gut fühlst, dann ist alles schick und dann spricht nichts gegen eine Beziehung.

Der Altersunterschied ist für manche schwierig und Deine Eltern könnten eventuell nicht begeistert sein. Rechtlich ist alles in Ordnung, wenn er Dich zu nichts zwingt oder überredet.

Du liebst ihn nicht, du hast Interesse und findest ihn gut.
Meiner Meinung nach ist der Altersunterschied zu groß bzw. moralisch fraglich, ihr befindet euch in verschiedenen Entwicklungsstadien und wahrscheinlich auch anderen Lebenssituationen. Verboten ist er aber nicht, daher musst du letztendlich selbst entscheiden, was du machst.

Warte noch drei bis 4 Jahre, bis Du ihn persönlich triffst. Dann ersparst Du ihm eventuell eine Menge Ärger und eine Überprüfung durch den Staatsanwalt.

Bitte den Anhang lesen.

Bild zum Beitrag

 - (Liebe und Beziehung, Freundschaft, Altersunterschied)

rexum  25.11.2021, 19:51

Was soll der Staatsanwalt da tun? Beziehung ≠ Sex. Und wenn sie 14 ist, kann sie Spaß haben, mit wem und wie sie möchte.

§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,

2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,

3. ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Ab 14 Jahren darf man Sex mit jedem über 14 Jahren haben.

1
GeistundSeele  26.11.2021, 10:33
@rexum

Da steht doch alles unter 3. Er könnte Ärger haben in Bezug auf den Entwicklungsstand und die fehlende Einsichtsfähigkeit des Mädchens. Und dann braucht es noch einen Kläger. Im Regelfall wird nichts passieren. So oder so sehe ich aber eine Ausnutzung des Mädchens; ich bin dagegen.

Mein kopierter Text passt nicht. Vereinfacht zusammengefasst: in der Regel wird es erlaubt sein, im Ausnahmefällen kann es Ärger geben. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

0