Gegen welches demokratische Grundprinzip verstößt das ermächtigungsgesetz?

4 Antworten

Gegen welches demokratische Grundprinzip verstößt das ermächtigungsgesetz?

Einen ganzen Artikel über das Gesetz kannst Du hier nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigungsgesetz_vom_24._März_1933

Da steht auch drin, was das Gesetz beinhaltet hat.

Deine Antwort zu Deiner Schularbeit kannst Du da sicher selber draus ableiten, wenn Du den Artikel liest und ggf. mal das Suchwort "Demokratische Grundprinzipien" bei Wikipedia (oder in eine Suchmaschine) eingbist.

Solltest Du das bei Wikipedia eingeben, dann wirst Du feststellen, dass es zu dem Begriff speziell keinen eigenen Artikel gibt, aber Du wirst auf so interessante Artikel wie

https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung

und

https://de.wikipedia.org/wiki/Machtergreifung

verwiesen.
Wenn Du die liest, dann solltest Du die nötigen Informationen haben.

Mit dem Ermächtigungsgesetz wollte Adolf Hitler ohne Zustimmung des Reichsrates oder Reichstages Gesetzte erlassen können die auch keine Unterschrift des Reichspräsidenten benötigten. Die Demokratie in Deutschland hat sich mit dem durchwinken dieses Gesetzes gänzlich verabschiedet. Dieses Gesetz wurde für vier Jahre verabschiedet und 1937, 1939 bzw. 1943 verlängert. Es bildete die Grundlage der nationalsozialistischen Gesetzgebung bis Mai 1945.

Ermächtigungsgesetz von 1933 im Originaltext:

1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 II und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.

4. Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen für die Dauer der Geltung dieser Gesetze nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft, es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Geschichte Schwerpunkt Deutsches Reich / Nationalsozialismus
  • Gesetze mussten nicht mehr veröffentlicht werden
  • Gesetze mussten nicht mehr verfassungskonform sein
  • Verordnungen konnten gegen Gesetze verstossen
  • Keine Wahlen
  • Parlament abgeschafft

Gegen die Gewaltenteilung: Die Macht der Legislative wird de facto auf die Exekutive übertragen