Gechiptes E-Bike?
Moin,
Ich habe mein E-Bike Gechipt und wollte fragen, ob ich es auf der Straße fahren darf, wenn das Tuning deaktiviert ist. Ich habe ein privat Grundstück und möchte darauf gerne schnell fahren. Allerdings habe ich Angst, dass es Probleme gibt, wenn ich es normal auf der Straße benutze. Es wird zwar mit einem Knopfdruck aktiviert, aber die Polizei ist heutzutage gut informiert und sieht das bestimmt von außen.
Zudem fahre ich ohne Motor auch meine 35kmh und brauche ihn im Straßenverkehr nicht. Ich bin Haftpflicht und Fahrrad versichert (kein Kennzeichen).
Danke
3 Antworten
Es wird zwar mit einem Knopfdruck aktiviert, aber die Polizei ist heutzutage gut informiert und sieht das bestimmt von außen.
Das ist der Knackpunkt. Du hast unterwegs die Möglichkeit, es so einzustellen dass ein Fahrzeug was kann, das ein Fahrrad nicht können darf. Entscheidend ist nicht, ob du die Möglichkeit nutzen möchtest. Es ist allein entscheidend, dass du es jederzeit tun könntest.
Ich habe ein privat Grundstück und möchte darauf gerne schnell fahren.
Kein Problem, solange dieses Privatgrundstück nicht öffentlich zugänglich ist (wie z.B. ein Waldstück oder eine Wiese), dann darfst du dort fahren womit du willst.
Für den Straßenverkehr musst du dein Tuning eben so "deaktivieren", dass du es nicht unterwegs wieder aktivieren kannst. Also z.B. durch technische Umbaumaßnahmen, die unterwegs nicht so einfach möglich sind.
Dann spiele ich jetzt einfach mal Polizist und sage "Kann jeder behaupten. Dann fährt er da hinten um die Ecke und plötzlich fällt ihm der Code wieder ein".
Na, wie beweist du dass du den Code nicht kennst?
Es spielt keine Rolle, wie schnell du fährst, es geht darum, wie schnell dein Fahrzeug fahren kann.
Wenn es aufgrund seiner technischen Beschaffenheit auf ebener Strecke aus eigener Kraft bei bestimmungegemäßer Verwendung mehr als 25 km/h erreichen kann, ist es kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug, mit allen daraus folgenden Konsequenzen wie Versicherungs- und Fahrerlaubnispflicht.
Wenn es aus ist, kann der Motor ja nicht über 25kmh erreichen. Und würde damit auch außerhalb fahren. Geht halt nur darum, falls Mal was sein sollte. Die werden ja sehen wann es aktiviert wurde und wann nicht. Wenn herausgestellt wird, dass ich nach der StVO gefahren bin und was passiert, können die mir doch nichts wegen den Chip.
Laut deiner Logik darfst du dich in einen 40-Tonner setzen und ihn ohne Führerschein und Versicherung eine Passtraße in den Alpen hinabrollen lassen, wenn der Motor aus ist.
Dein Fahrzeug ist technisch in der Lage, mehr als 25 km/h zu fahren, somit ist es ein vollwertiges Kraftfahrzeug.
Da gibt es auch keine Gesetzeslücke oder was man auslegen kann?
Nein , natürlich nicht. Viele Roller haben zB sog DZB eingebaut der auch auf Knopfdruck ein und ausgeschaltet wird. Ist nunmal verboten .
Was ist, wenn der Chip Code gesichert wäre, aber ich diesen nicht kenne z.B meine Freundin und sie würde ihn mir erst Zuhause geben. Somit kann ich den Chip nicht in Betrieb nehmen.