Chiptuning bei meinem E-Bike?

2 Antworten

Wird die Tretunterstützung nicht bei 25 km/h abgeschaltet, dann ist es rechtlich kein normales E-Bike bzw. Pedelec mehr, sondern ein fahrerlaubnis- und versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug. Kannst du beides nicht vorweisen ist das jeweils eine Straftat.

Das ist ganz dünnes Eis auf dass Du Dich da begibst, nämlich

  • Du fährst ohne jeglichen Versicherngsschutz
  • Du begehst gleich mehrere Straftaten: Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz, Führen eines Kraftfahrzegs ohne ABE
  • Denk daran, dass diese Straftatbestände eine MPU begründen können. Da ist dann erst mal gar nix mit Führerschein!