geblitzt worden - bei wem melden?
Ich wurde geblitzt und habe ein brief erhalten. habs mir durchgelesen. diesen brief habe ich aber nicht mehr (kann sein dass meine mum den weggeschmissen hat versehentlich oder meine schwester)
Ich sollte da paar sachen ausfüllen. wo melde ich mich um zufragen ob die mir dies neu per post schicken können?
9 Antworten
Das ist ein Anhörungsbogen, vielleicht kannst Du bei einer nahegelegenen Polizeiwache Auskunft bekommen, sonst geht das seinen Weg.
Du musst dich bei eurer Bußgeldstelle melden. Meistens ist die auf Kreisebene dort wo auch die Fahrerlaubnisbehörde ist. Du kannst die Telefonnummer relativ leicht heraus finden. Alternativ kannst du auch Warten bis das nächste Schreiben kommt. Dann kann es jedoch unter Umständen teurer werden.
Jau, völlig Richtig. Ich bin jetzt davon ausgegangen das die Fragestellerin am Wohnort geblitzt wurde. Aber besseren Verständnis hätte ich das erwähnen sollen. Danke für den Hinweis.
Wirst gemahnt. Erste Mahnung kostet nichts. Ab zweiter Mahnung kommen 28,50€ Verwaltungsgebühren drauf.
Achso du willst dich zum Sachverhalt äußern? Bei der entsprechenden Bußgeldstelle von da wo du geblitzt worden bist.
Bist Du gefahren? Ist das Auto auf Dich angemeldet?
Dann brauchst Dich nirgends melden, dann kommt in 2-3 Wochen der Bußgeldbescheid
Wenn Du nämlich was ausfüllen mußt, dann war das der Anhörungsbogen, ob Du geständig bist, es leugnest oder um festzustellen, ob evtl. jemand anderer gefahren ist
ob Du geständig bist, es leugnest oder um festzustellen, ob evtl. jemand anderer gefahren ist
ja genau das. bei wem melde ich mich da?
Es steht halt einfach in meiner Antwort. Wie wäre es wenn du die Antworten einfach mal liest?
ALSO nochmals: Wenn Du gefahren bist in Deinem eigenen auf Dich zugelassenen Wagen dann warte bis der Bußgeldbscheid kommt und hzahle diesen
Ansosnten wende Dich an Deine ortsansässigge Bußgeldbehöre
Wenn Du mit Deinem, auf Dich zugelassenen Auto geblitzt worden bist, mußt Du gar nix machen! Dann kommt nach Ablauf der Frist für den Anhörungsbogen der Bußgeldbescheid und gut.
Und so ganz nebenbei... Ich würde Mutter, Schwester, Bruder... Gehörig die Ohren lang ziehen, wenn einer von denen ungefragt meine Post entsorgen würde. So was geht ja mal gar nicht!
Anmerkung: Zuständig ist die Bußgeldstelle der Stadt oder des Kreises in dem der Verstoß begangen wurde. Nur für den Fall dass der Ort ein anderer ist als der Wohnort.