Geblitzt?

5 Antworten

Mit dem Fahrrad unterliegst du nicht der StVO. Selbst wenn du in eine Lesermessung der Polizei fährst, wird dir nichts passieren.

vierfarbeimer  29.05.2023, 15:33

Fahr­räder gelten laut StVO als Fahr­zeuge und unterliegen somit selbstverständlich der StVO.

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Flonki  29.05.2023, 20:44
@vierfarbeimer

Stimmt habe mich falsch ausgedrückt. Die allgemeinen Tempolimits gelten nicht, solange man niemanden dritten gefährdet

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WutzelKutzel  03.06.2023, 02:14

So ein königlicher Blödsinn, jeder und jedes Fahrzeug unterliegt im Geltungsbereich der STvZO.

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Flonki  03.06.2023, 07:07
@WutzelKutzel

Das die Fahrräder der Zulassungsordnung unterliegen ist klar, aber was hat das mit Höchstgeschwindigkeiten zu tun?

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Wenn du nicht gerade ein Schild mit Namen und Anschrift in der Hand gehalten hast, eher weniger, wie wollen die dich denn identifizieren?

Keine sorge da kommt nichts

Die werden eher lachen

Nein, an einem Fahrrad hast du wohl wahrscheinlich kein Kennzeichen dran, oder?

Das gibt keine Konsequenzen, nur in wenigen Fällen, Innenstadt oder mit Personen. Ich würde mal nichts befürchten.

FG, ;)

Da Dich mangels Nummernschild niemand identifizieren kann (wenn Du nicht gerade ein stadtbekannter Kleinkrimineller bist) passier gar nichts.

wenn es ein 45 e-bike mit Nummernschild war kommt was sonst nicht

G3mae 
Fragesteller
 28.05.2023, 23:34

Ne ganz nochmals Fahrrad

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