Was wenn man mit dem Fahrrad geblitzt wird(Ohne Geschwindigkeitsmesser)?


02.09.2020, 21:59

Wie viele Antworten hier sind. Alle innerhalb weniger Stunden. Anscheinend habe ich ins Schwarze getroffen.

Anscheinend drehen alle durch bei so einem Thema.

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit dem Fahrrad ist man an sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen gebunden,
die für Fahrzeuge gelten.

Das sind z.B. alle Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Zeichen 274.

Ob man einen Tacho hat oder nicht, ist dafür nicht entscheidend.

Als Fußgänger unterliegt man keinen Geschwindigkeitsbeschränkungen,
da man ja kein Fahrzeug ist.

Mein Papa hat gesagt solange man kein Geschwindigkeitsmesser hat , kann man nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Naja, dann hat sich dein Papa wohl mal geirrt.

Ein Tempolimit gilt für alle Fahrzeuge. Das heißt, dass diejenigen, die die Fahrzeuge fahren, darauf achten müssen dass sie das Tempolimit einhalten.

Beim Fahrrad gibt es keine Pflicht, einen Tacho zu montieren - es ist dem Fahrer freigestellt, wie er es macht dass er nicht zu schnell fährt.

Das heißt also: Ob du einen Tacho montiert hattest (und ob dieser richtig ging) ist vollkommen egal. Zu schnell gefahren ist zu schnell gefahren.

Als Fußgänger fährst du kein Fahrzeug. Also können dir Tempolimits egal sein. Du darfst also gerne mit 44 km/h durch die 30er Zone laufen. Will ich sehen, wie du das anstellst. Ein weltklasse-Sprinter schafft das nicht.

Maurice200006 
Fragesteller
 02.09.2020, 21:58

Ja ist nur als Beispiel gewesen.

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Solange Du nicht sofort von einem Polizisten oder Ordnungshüter angehalten wirst dürfte es grundsätzlich schwer werden, dem Fahrradfahrer zu identifizieren.

Aber wer weis, wie das zukünftig ausschaut.
Schließlich forschen nicht wenige an automatischer, biometrischer Gesichtserkennung - auch wenn dies in Deutschland aktuell nicht zugelassen ist.
Gesetze können sich ändern.

Generell sehe ich bei Fahrradfahrern aber weniger das Tempo als Problem an sondern das (rücksichtslose) Kamikaze-Verhalten div. Pappnasen.
Zum Beispiel einen rechts abbiegenden LKW unbedingt noch rechts überholen zu wollen, weil man ja Vorfahrt habe. Recht haben und klug Handeln sind halt mitunter zwei verschiedene paar Schuhe! 😉

Generell wird es nur Konsequenzen haben, wenn du gelasert wurdest, da du kein Kennzeichen hast über das der Halter ermittelt werden könnte.

Für den Bußgeldbescheid wird die Tatsache, dass du deine eigene Geschwindigkeit nicht kontrollieren konntest keine Milderung ausmachen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

dann müßtest Du ja vorne ein Nummernschild haben, um Dich identifizieren zu können