In 30 er zone geblitzt, erstes Mal, jetzt Fahrverbot?

5 Antworten

Du könntest hier noch Glück gehabt haben:

  1. Der Tacho geht in der Regel etwas vor.
  2. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird noch eine Messtoleranz abgezogen, bei einer Messgeschwindigkeit bis 100 km/h sind das 3 km/h, die von der Messgeschwindigkeit noch runter gehen.

Bei einer Überschreitung um 26 - 30 km/h (nach Toleranzabzug):

  • 150 € Bußgeld außerorts (TBNR 141722; 11.3.5 BKat)
  • 180 € Bußgeld innerorts (TBNR 141713; 11.3.5 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.2 FeV)
  • Sofern innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wurde: 1 Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV)

Bei einer Überschreitung um 21 - 25 km/h (nach Toleranzabzug):

  • 100 € Bußgeld außerorts (TBNR 141721; 11.3.4 BKat) bzw.
  • 115 € Bußgeld innerorts (TBNR 141712; 11.3.4 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.2 FeV)
  • Kein Regelfahrverbot, auch nicht im Wiederholungsfall. Das steht aber Einzelfallentscheidungen nicht im Weg,

Wenn du noch in der Probezeit bist:

Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Vermutlich hast du Glück, was das Fahrverbot betrifft....

Einerseits hast du reflexartig zuerst gebremst und dann erst auf den Tacho geschaut, wie schnell du warst aber andererseits zeigt der Tacho eine zu hohe Geschwindigkeit an.

Ein Tacho darf nicht zu wenig aber bis zu 10% plus 4km/h zuviel anzeigen- also bei "echten" 100km/h darf er 114km/h anzeigen.

Wenn du also - nach Abzug der Messtoleranz - nicht mindestens 31km/h zu schnell warst, gibt es kein Fahrverbot aber einen Punkt und ein Ticket über 208,50€ (inklusive Gebühren) - wenn es nur 25km/h waren, ein Punkt und 143,50€ (inklusive Gebühren).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Hi, direkt ein Monat Fahrverbot gibt, wenn man innerorts 31 km/h zu schnell war.

Jetzt habe ich gesehen, dass Fahrverbote nur bei Wiederholungstätern gilt, ist dies so richtig ?

genau, wer 2 x innerhalb eines Jahres 26 km/h oder mehr zu schnell war, kriegt auch einen Monat Fahrverbot. Egal ob inner- oder außerorts.

Ob Dir eine solche Überschreitung nach Abzug der Toleranz vorgeworfen werden kann, wird der Bußgeldbescheid zeigen.

Warte den Brief ab dort steht drin was dir droht. Und meine 55-60 kann auch 60-65 sein.

die Realität zeigt der Brief von der Bussgeldstelle

Das ist korrekt, bei 26-30km/h. Ab 31km/h gibts 1 Monat FV.

Ich vermute aber, du bleibst unter 26km/h