Gassoforthilfe bei Flüssiggastank?

3 Antworten

Wäre ja ziemlich unsozial wenn man dadurch keine soforthilfe bekommt.

Nein, wieso?

  1. Wird bei weitem nicht jeder direkte Gaskunde sofort in den Genuss der Soforthilfe im Dezember kommen, denn das kommt ganz auf den Versorger an und
  2. wird diese Soforthilfe mit der Jahresrechnung der Versorger ausgeglichen und den Vorteil, den man erlangt hat, muss man in der Steuererklärung angeben und
  3. kommen nur solche Mieter in den Genuss dieser Soforthilfe, die selbst einen Gaszähler in der Wohnung. Die allermeisten anderen müssen auch auf die Jahresrechnung warten.

Unter diesem Gesichtspunkt darf man die jetzige Dezember-Aktion nicht unbedingt als Sofort-Hilfe betrachten.

Die Diskussion wird auch von Heizöl-Käufern voran getrieben, die teilweise auch irre hohe Einkaufspreise in diesem Jahr hatten. Gut möglich, dass die Regierung noch darauf einsteigt und eine Art Gas-/Ölpreisbremse einführt für alle, die ihre Tanks auffüllen müssen. Vielleicht muss dann auch ein Jahresverbrauch ermittelt werden und die Einkäufe dafür, also für den Bedarf von 2023 werden dann mit einer Obergrenze versehen, die es ermöglicht, zu viel Bezahltes vom Staat, z. B. über die Steuererklärung, zurück zu verlangen.

Bis jetzt ist da nichts vorgesehen! Auch nicht für andere Heizarten

Schreib doch via dem Kontaktformular des Bundewirtschaftsministerium mit der Frage.

Oder wende dich an die Verbraucherzentrale.