Gartenteich trockenlegen?

9 Antworten

Würde ich nicht akzeptieren. Bitte mach das auch nicht. Halte Absprache und lege Ihnen vor dass der Milch eine geschützte Art ist!

Rede mit deiner Vermieterin!

viel Erfolg.

Molche verlassen nach dem laichen das Wasser selber.

Bei Libellenlarven ist das nicht so einfach, denn es gibt Arten, die mehrere Jahre zur Entwicklung brauchen.

Schade um das Teichlein.

Kann man Molche einfach einfangen und in ein anderes Gewässer umsiedeln?

Damit würdest du dich strafbar machen.

Siehe hier:
https://www.naturschutz-im-garten.de/naturschutzrecht.html

Das Naturschutzgesetzt $44 sagt hierzu:
(1) Es ist verboten,

  1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
  3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

Wild lebend ist eine Art dann, wenn sie sich selber im Gartenteich angesiedelt hat. Das dürfte sowohl auf die Molche als auch auf die Libellen zutreffen sowie deren Stadien.

§7 Naturschutzgesetz sagt:
"Für dieses Gesetz gelten folgende weitere Begriffsbestimmungen:

  1. Tiere

a) wild lebende, gefangene oder gezüchtete und nicht herrenlos gewordene sowie tote Tiere wild lebender Arten,

b) Eier, auch im leeren Zustand, sowie Larven, Puppen und sonstige Entwicklungsformen von Tieren wild lebender Arten, ..."

Alle geschützten Tier- und Pflanzenarten sind in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten aufgeführt und dazu gehören auch Libellen und Molche.

Interessant wind noch die Bußgeldvorschriften:

§69:

(2) Ordnungswidrig handelt, wer

  1. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1

a) einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt oder verletzt oder seine Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt oder beschädigt oder

b) ein wild lebendes Tier tötet oder seine Entwicklungsformen zerstört,....

und in §71 steht auch, welche Folgen das haben kann:

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in

  1. § 69 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 3 oder Nummer 4 Buchstabe a,
  2. § 69 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 4 Buchstabe b oder
  3. § 69 Absatz 3 Nummer 21, Absatz 4 Nummer 1 oder Absatz 5 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art bezieht.

Du kannst also der Vermieterin oder jedem, der sich an dem Gartenteich zu schaffen macht mitteilen, dass auf diese Handlung bis zu 5 Jahre Gefängnis oder sehr hohe Geldstrafen stehen. Da kommt ein Zaun drumrum garantiert billiger.

Ecosia: Molch im Gartenteich Teich trocken legen.

Bei "hausgarten.net"

Schau dir diese eine Antwort dazu mal an,vielleicht hilft das etwas.

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Wenn wirklich Molche in dem Teich sind, dann darf der gar nicht zugeschüttet werden.

Generell würde ich aber auch ein unbeaufsichtigtes Spielen von Kleinkindern im Garten als unterlassene Aufsichtspflicht sehen.

Frag doch am besten mal beim örtlichen Ordnungsamt, was man da machen kann, evtl. schreiben die dann auch nach einer Prüfung den Vermieter an, das falls der Teich zugeschüttet wird, Strafen auf ihn zukommen würden.