Garantie BMX?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Komischer Laden. Ist ja schön das Garantie (freiwillige Zusatzleistung) nur auf Rahmen und Gabel besteht :D ändert aber nix daran das es auch noch eine gesetzliche Gewährleistung gibt. Du hast als Verbraucher das Recht mangelfreie Ware zu erhalten somit auch das Recht auf Nacherfüllung(Reparatur/Neulieferung),die kosten dafür sind vom Verkäufer zu tragen. In diesem kurzen Zeitraum ist davon auszugehen das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war! Er müsste jetzt beweisen dass du es durch Eigenverschulden oder mutwillig kaputt gemacht hast und auch nur dann musst du dafür zahlen.