Gebrauchtwagen nur halbes Jahr Garantie?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, oftmals gibt es beim Gebrauchtwagenkauf gar Keine.

Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer ist er verpflichtet eine Gewährleistung von 2 Jahren zu übernehmen. Bei Gebrauchtartikeln kann diese Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden (bei Privatverkäufen ganz ausgeschlossen werden). Also liegt der Verkäufer sicherlich noch in der Gewährleistungspflicht.

Aber Gewährleistung braucht der nur auf Dinge zu übernehmen die zum Zeitpunkt des Verkaufs schon vorgelegen haben. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Verkauf geht man davon aus dass es so ist, um aus der Gewährleistung raus zu kommen müsste der Verkäufer Gegenteiliges nachweisen.

Nach 6 Monaten geht man davon aus dass es nicht schon beim Verkauf vorlag, um die gewährleistung zu beanspruchen müsste dann der Käufer (also Du) nachweisen dass es schon beim Verkauf magelhaft war.

Ich würde glatt vermuten dass Du diesen Nachweis nicht erbringen werden kannst und daher auf diesen Schaden selbst sitzen bleiben wirst.

Natasha20022 
Fragesteller
 10.06.2017, 12:09

Danke für die Info!

Wir waren noch bei Mercedes, zu denen Smart ja gehört. Die haben sofort rausgefunden, dass es bei so einem jungen Wagen (2 einhalb Jahre, Smart fortwo 451) gar nicht sei kann und da er erst 15k Kilometer gefahren ist, war das schon fast unmöglich. 

Es hat sich rausgestellt das es sich um eine Rückrufaktion wegen dem Keilriemen handelte! 

Ich muss jetzt anscheinend nichts bezahlen, gott sei dank!

Danke für alle antworten! :)

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machhehniker  12.06.2017, 05:26
@Natasha20022

Also hat Smart verbockt Dich über die Rückrufaktion zu informieren oder der Verkäufer (bzw Vorbesitzer) es verbockt der Rückrufaktion nicht nachzugehen.

Scheint noch doch gut für Dich auszugehen. Ich nehme an dass es in Form der Werksgarantie bzw Kulanz von MB gemacht wird.

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Garantie ist immer eine freiwillige Leistung. Wenn sie gegeben wird, steht ihr Umfang, ihre Einschränkungen und ihre Bedingungen im Garantievertrag. 

Gesetzlich ist die Sachmängelhaftung von 2 Jahren verankert. Bei Gebrauchtware kann sie auf 1 Jahr vertraglich verkürzt werden. Die Sachmängelhaftung bezieht sich nur auf Schäden und Defekte, die nicht zum üblichen Verschleiß gehören, sich nicht in der Natur der Sache begründen und bereits zum Zeitpunkt der Warenübergaben vorlagen, aber nicht genannt wurden. Die ersten 6 Monate ab Warenübergabe müsste der Händler beweisen: "Der Schaden bestand noch nicht!", anschließend müsstest du beweisen: "Der Fehler bestand schon!" 

Fraganti  02.06.2017, 20:16

Dass Smart ziemlich wartungsunfreundlich gebaut ist, ist außerdem nicht die Schuld des Händlers und ganz gleich was dir die Werkstatt erzählt, man muss weder den Wagen komplett zerlegen, noch den Motor ausbauen, um die Lima im Smart zu wechseln. Man hat nicht viel Platz, aber es geht. 

Lima inkl. Arbeit, Riemen und Steuer kostet in einer Smart Vertragswerkstatt ca. 750€, bei freien Werkstätten um die 500-600€. 

Entweder hast du hier weitere Kostenpunkte nicht genannt oder du solltest die Werkstatt wechseln. 

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Natasha20022 
Fragesteller
 10.06.2017, 12:06
@Fraganti

Also es hat sich rausgestellt das es wohl eine Rückrufaktion gab von der ich nicht informiert wurde. Es war wohl ein Baufehler wegen des Keilriemens, weshalb ich wahrscheinlich nichts für die Reparatur bezahlen muss. 

Ich hatte noch bei einer anderen Werkstatt angerufen die meinten 2000 Euro wäre noch minder gesagt. Unglaublich, sowas würde sich ja kaum noch lohnen. Danke für die Info an alle :)

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Garantie =/= Gewährleistung. Garantie ist zusätzlich und freiwillig.

Es geht sogar komplett ohne Garantie, das das eine freiwillige Leistung ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ-Meister

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung. Der Verkäufer hat beim Gebrauchtfahrzeug so fern Gewerblich verkauft eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Jedoch gilt die Beweispflichtumkehr nur 6 Monate. Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweißen, dass der Fehler nicht durch dich entstanden ist. Nach den 6 Monaten musst du ihm nachweißen, dass der Mangel vor dem Kauf vorhanden war.

Ist etwas anderes im Vertrag geschrieben ist es nichtig. Die Gewährleistungszeit muss er geben!

Natasha20022 
Fragesteller
 02.06.2017, 19:49

Das bedeutet Gewährleistung müsste noch laufen, aber heißt das trotzdem für den Autohändler er müsste nichts zahlen?  

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Klaudrian  02.06.2017, 19:50
@Natasha20022

Such umgehend einen Anwalt auf. Ich kenne als KFZ-Mechatroniker nur die Gesetzesgrundlage. 

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