"Für Po-Sex gibt es in eurem Alter noch gar keine Rechtsgrundlage!" - Darf eine Lehrerin so einen Blödsinn verbreiten um die Schüler damit zu "erziehen"?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Ja 53%
Nein 47%

4 Antworten

Nein

Leider ist es noch immer recht schwierig, solche Aussagen von Lehrern rechtlich eindeutig einzuordnen. Prinzipiell gilt für Lehrer zwar das Neutralitätsgebot (welches sich aber eher auf die politische Neutralität bezieht), welches besagt, dass Lehrer ihre Schüler nicht einseitig beeinflussen dürfen (indem sie zB Parteiwerbung machen). Es ist aber abseits von Politik gesetzlich nicht allzu genau definiert, was Lehrer sagen dürfen und was nicht (abgesehen von allgemeingültigen Gesetzen, die für alle Bürger gelten). Dass hin und wieder auch mal faktisch falsche Aussagen gemacht werden, ist an sich erstmal nicht rechtswidrig.

Im Schulgesetz von NRW (weiß ja nicht, wo du wohnst, schau im Zweifel mal ins Schulgesetz deines Bundeslandes) heißt es zB: "Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlichdemokratische Grundordnung auftritt." -> Die Aussage deiner Lehrerin könnte vielleicht als "weltanschauliche" Bekundung oder als gegen die Menschenwürde gelten, aber auch nur wenn der Kontext passt, zB wenn der Kommentar homophob zu verstehen ist.

Ansonsten hieß es einst in einem Urteil des BVG über den Sexualkundeunterricht, dass dieser "insbesondere jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen unterlassen" solle. Aber auch da wäre wieder schwierig zu beweisen, dass eure Lehrerin mit solchen Aussagen eine Indoktrinierung verfolgt hat.

Also rein rechtlich lässt sich nur auf Basis einer einzigen Aussagen wohl nicht viel machen, was nicht bedeutet, dass ihr Verhalten legitim und pädagogisch richtig war. In deinem Fall hattest du ja immerhin Glück, dass du wusstest, dass die Aussage faktisch falsch ist. Damit andere Schüler, denen das Wissen fehlt, nicht Gefahr laufen, durch die Aussage irgendwie negativ beeinflusst zu werden, könntest du dich in solchen Situationen melden und widersprechen. Am besten auf sehr sachliche Art und Weise und mit Quellen, die ihren Fehler beweisen.

Sollte sowas öfter vorkommen, kannst du dich am besten an deine Eltern wenden und diese sich wiederum an die Schulleitung. Umso mehr Druck können sie ausüben, desto mehr Eltern sich bei der Beschwerde zusammen tun.

Viel Glück!

Ja

Lehrer dürfen Blödsinn verbreiten. Man kann gar nicht abverlangen, dass alles stimmt, was sie sagen - dann müsste man ja ein Übermensch sein. Kein Mensch sagt nur richtige Dinge.

Ich frage mich, ob das im Kontext Sexualkunde gefallen ist. Denn ich wüsste gar nicht, warum eine Lehrerin überhaupt Schüler*innen in sexuellen Dingen "erziehen" möchte. Das ist außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs (mit Ausnahme davon, dass aufgeklärt werden muss).

Nein

Was immer die Lehrerin mit Rechtsgrundlage meint?!

Lehrer müssen sich an den Lehrplan und die Realität halten. Wenn sie nachweislich Unwahrheiten lehren, muss man disziplinarisch dagegen vorgehen.

Ja

ich würde mal eher hinterfragen, warum der Lehrer so einen offensichtlichen Blödsinn raushaut. Und dann kommt man sehr schnell zu irgendeinem seltsamen Verhalten eurerseits. Also Klappe halten und Lernen. Das uns nur das ist eure Aufgabe.