Für Minijob als Freiberufler beim Finanzamt anmelden?
Guten Tag!
Ich habe mich für einen Minijob als Nachhilfelehrer beworben. Ich habe auch nicht vor mehr als 200 Euro im Monat damit zu verdienen. Ich tu es nur für ein wenig Geld. Muss ich mich nun beim Finanzamt als Freiberufler anmelden?
3 Antworten
Weder noch - du kannst doch als Nachhilfelehrer evtl. als nebenberufliche Tätigkeiten bis 3.000€ im Jahr (bis 250€ mtl.) steuerfrei verdienen laut EStG § 3 Nr. 26:
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3 000 Euro im Jahr. 2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Gruß siola55
Wenn das ein Minijob auf 450€ Basis ist dann nicht. Du bekommst den Geld netto und der Arbeitgeber zahlt 20% . Selbstständig nimmst du die Einkünfte auf deine Steuererklärung.
Wenn das nur 1 Stelle bzw 1 Arbeitgeber ist dann soll der dich auf 450 anmelden.
Ist für den biliger. Ruf beim Finanzamt an. Rechne durch ob du Abzüge hast. Ob es sich noch lohnt. Sollte eigentlich unter Freibetrag fallen
dass ich mich innerhalb der nächsten Tage als Freiberufler anmelden soll
Dann ist es kein Minijob - da ist etwas faul!
Stimmt. Aber das Ist bei Künstlern z.B. Standard. Rücksprache mit Finanzamt
Hier ist von "Nachhilfelehrer" die Rede und nicht von einem freiberuflichen Job!
Das ist Ermessensache des Arbeitgebers. Ich kann durchaus als "Schülerhilfe-Anbieter" Selbstständige anwerben. In Musikschulen ist das gesamte Lehrpersonal freiberuflich.
Ein solcher Freiberufler arbeitete aber auf Honorarbasis, das ist kein Minijob!
Im Übrigen ist das auch keine "Ermessenssache" des Arbeitgebers! Da muss dann genau hingeschaut werden, ob es sich nicht um eine "Scheinselbstständigkeit" handelt.
Wenn ich für 1 Musikschule arbeite so scheint das korrekt zu sein ... Im Prinzip aber richtig von dir gesagt !
Hast du dich als Nachhilfelehrer für einen Minijob beworben, ist das eine abhängige Beschäftigung und keine freiberufliche Tätigkeit. Somit nimmt dein Arbeitgeber die Anmeldungen bei der Minijob-Zentrale und ggf. beim Finanzamt vor.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Mir wurde von meinem Arbeitgeber eine E-Mail geschickt in der ich Bestätigen soll, dass ich mich innerhalb der nächsten Tage als Freiberufler anmelden soll. Was soll ich machen?