Minijob Arbeitgeber zahlt über Rechnung und ich will keine Probleme mit dem Finanzamt?
Hallo, ich habe mich bei einem Minijob beworben gehabt und letztens meinen ersten Tag auf der Arbeit gehabt. Am Ende meinte mein Chef ich soll ihm mein Gehalt für den Tag über E-Mail per Rechnung schicken. Meine erste Frage ist erstmal ob jemand tips hat wo und wie ich Rechnungen erstellen kann aber das ist garnicht das große Problem denn das kriege ich schon raus. Die viel größere frage die ich mir stelle ist ob ich so Probleme mit dem Finanzamt kriegen kann denn ich habe kein Vertrag bis jetzt, bin kein Freiberufler, habe kein klein Gewerbe und das Geld kriege ich ja nicht bar so das ich drauf scheißen kann und einfach schwarz arbeite. Was würdet ihr tun in meine Situation?
4 Antworten
Das ist kein Minijob, da bist du selbständig tätig. Das ist sehr deutlich schlechter.
- Selbständig = Du zahlst Einkommenssteuer, Minijob = Arbeitgeber zahlt Steuerpauschale
- Selbständig = Sozialversicherungspflichtig (raus aus Familienversicherung etc.), Minijob = nicht sozialversicherungspflichtig.
Sozialversicherungspflicht sind im Minimum 200,-/Monat Beitrag.
Im Klartext: Als Selbständiger mit Rechnung bleibt dir nahezu nichts!
Das ist kein Minijob - der wäre über die Minijobzentrale anzumeöden (durch den Arbeitgeber)
wenn Du Rechnungen schreibst, bist Du selbständiger und hast diese Einkünfte selbstverständlich zu versteuern
Ja das es bei Rechnungen nicht mehr als Minijob zählt ist mir bewusst. Ich habe mich allerdings für Einen Minijob beworben bei der Job Beschreibung stand auch Minijob deswegen war ich erstmal etwas verwundert als ich ohne vertrag meinen ersten Arbeitstag hatte und per Rechnung bezahlt werden soll.
Dein AG ist dafür zuständig. Bei einem Minijob verdienst du unter der Lohnsteuergrenze weshalb du dem Finanzamt herzlich egal bist.
das ist wohl eher ein "Scheinselbständiger" - ein Minijobber der Rechnungen schreibt
Bevor ich da irgendetwas mache, würde ich meinen Arbeitgeber fragen. Auch Minijobber bekommen einen Vertrag.
Eine Rechnung schreibt man als Nicht-Angestellter.