Führerschein schüsselzahl 194?

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Die Schlüsselnummer 194 ist die Neuregelung zur Neuregelung für Trikes, welche am 01.01.2017 in Kraft getreten ist.

Klasse B berechtigt im Inlanda)
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigenKraftfahrzeugen der Klasse A1b)nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalterszum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A..

Wenn du ein Trike führen willst, darfst du dies mit dieser Schlüsselnummer nur im Inland (Deutschland) führen -> gemäß der Formulierungen im Zitat.

Wenn du auch im Ausland ein Trike führen willst brauchst du mit 21 die Klasse A mit Schlüsselzahl 80. Zum Lesen:

https://www.600ccm.info/1/170215/F%C3%BChrerschein_Klasse_A_Schl%C3%BCsselzahl_80_-_eine_L%C3%BCcke_in_der_FeV

Wenn du einfach nur ganz normale PKW führen willst ändert sich für dich nichts - weder im In- noch im Ausland.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe regelmäßig damit zu tun. ;)

Noch vor dem Jahreswechsel trat die 11. ÄnderungsV  der Fahrerlaubnisverodnung (FeV) in Kraft (BGBl I Nr. 64 v. 27.12.16*). Ein weiteres Datum, was zu merken ist.

Wichtige Änderungen ergeben sich in den Fahrerlaubnisklassen A2, B, C1, C1E, D1, D1E mit ergänzenden Schlüsselzahlen wie 194.

Klasse B-Besitzer (Erwerb nach 18.01.2013) dürfen wieder dreirädrige Kfz führen, allerdings gestaffelt und nur im Inland

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr erlaubt es nur zum Führen von Kfz der  A1 (max. 15 kW Motorleistung). 

Bei Umschreibung der Führerscheine (ausgestellt vom 19.01.2013 bis 26.12.2016) erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 194 im Führerschein! 

Für Erwerber der Klasse B nach dem 27.12.2016 gilt hierzu § 6 Abs. 3a der FeV.

Bei der Kl. A2 ist eine weitere Einschränkung (bisher: max. 35 kW Motorleistung, 0,2 kW/kg  Leistungsgewichtsverhältnis) hinzugekommen. 

Die Leistungsbeschränkung darf nur von Krafträdern bis max. 70 kW Motorleistung abgeleitet werden. 

Erwerber der Kl. A 2 vor dem 27.12.2016 dürfen (nur) im Inland weiterhin reduzierte Krafträder mit stärkerer Ausgangsmotorleistung führen (§ 76 Nr. 6a FeV).

http://www.verkehrswacht-weiden.de/aktuell/413-aenderungen-im-fahrerlaubnisrecht

LisaMarie17499 
Fragesteller
 19.04.2017, 23:57

Darf ich jetzt nur im Inland fahren ?

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Gaskutscher  20.04.2017, 07:26

Noch vor dem Jahreswechsel trat die 11. ÄnderungsV  der
Fahrerlaubnisverodnung (FeV) in Kraft (BGBl I Nr. 64 v. 27.12.16*). Ein weiteres Datum, was zu merken ist.

Nicht ganz. In Kraft getreten ist die Ergänzung von Anlage 9 am 01.01.2017, nicht vor dem Jahreswechsel. 

Darum sollte man erst prüfen was man sich so zusammenkopiert.

Und: Was du da zusammenkopiert hast beantwortet nicht die Frage.

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194

Klasse B berechtigt im Inland

a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1

b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A

Habe das gefunden. Das

LisaMarie17499 
Fragesteller
 19.04.2017, 23:52

Ja das hab ich auch gefunden . Aber was bedeutet das jetzt für mich? hab AM, B,BE und L . Und neben der Klasse B steht das in dem Kästchen von der 12.

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