Führerschein Aufstieg A2?

2 Antworten

Du kannst die Prüfung kurz vor Ablauf der zwei Jahre machen, darfst jedoch erst nach Ablauf der Frist fahren.

Siehe §17 Abs 1 FeV:

Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 oder bei Erreichen des in § 10 Absatz 1 genannten Mindestalters abgenommen werden.