Führerschein?

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Du darfst ja erst mit Erteilung der Fahrerlaubnis fahren. Insofern wäre der 29.06 korrekt. Ab diesem Datum galt die Fahrerlaubnis als erteilt.

Ist bei mir beim CE übrigens damals genauso gewesen. Prüfung am 03.05.2010 bestanden, vorläufiger Führerschein am 07.05.2010 (vorher keine Zeit gehabt) . Kartenführerschein ausgestellt am 17.05.2010. CE ist gültig ab dem 07.05. den 03.05. findet man auf dem Führerschein an keiner Stelle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Siraaa  13.07.2023, 15:48

Da er (in meinem Fall) erst ab dem 07.05 gültig war, lief er somit auch erst am 07.05.2015 ab (C/CE muss mittlerweile alle 5 Jahre verlängert werden).

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Laut §22 Abs 4 FeV wird die Fahrerlaubnis erst durch die Aushändigung des Führerscheins oder des vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis erteilt.

Wann du deine Prüfung bestanden hast, spielt somit keine Rolle.

die prüfung hast du ja am 26. bestanden aber ein dokument mit dem du fahren darfst erst ab dem 29. wenn ich das richtig verstanden habe. Dann würde ich das datum vom 29. verwenden