Falsche Führerscheinklasse eingetragen, könnte ich theoretisch so fahren?

2 Antworten

Klingt ein bisschen nach Berlin. Das dortige Fachverfahren ist nicht das beste, wird aber meines Wissens auch noch in über 200 anderen Behörden angewandt.

Wenn du die Klasse B nicht rechtmäßig erworben hast, darfst du sie selbstverständlich auch nicht fahren. Melde dich unverzüglich bei der Behörde, damit der Fehler beseitigt werden kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
cyrexXYZ 
Fragesteller
 09.04.2024, 20:54

Berlin ist es nicht nein ahaha, aber es wäre natürlich rein moralisch besser dies zu melden. Meine Frage beschränkt sich aber eher darauf was genau passieren würde WENN ich damit fahre. Ich habe nämlich schon in ein paar Foren nachgeschaut und viele waren sich einig das dies ein amtliches Dokument ist.

Zitat "Mit der Zuteilung des Führerscheins mit dieser Klasse gilt er als erteilt. Somit kann man Klasse B fahren, sogar straffrei, solange bis die Erlaubnis zurückgenommen wird."

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Knochi1972  09.04.2024, 20:57
@cyrexXYZ

So einfach ist das nicht. Du weißt, dass du die Klasse B nicht fahren darfst, das ist das schwerste Ausschlusskriterium. Aber es gibt noch mehr. So ist der Führerschein in der Tat ein amtliches Dokument, aber jeder ist verpflichtet, draufzuschauen, ob auch alles richtig ist. Es gibt Menschen, die erst nach 20 Jahren bemerken, dass ihr Name falsch geschrieben ist.

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Ich würde mich darauf nicht verlassen. Es ist gut möglich, dass da einfach beim Erstellen der Karte geschlampt wurde und du die Fahrerlaubnis dafür aber natürlich nicht hast, was bei einer zufälligen Kontrolle ziemlichen Ärger bedeuten würde.

Stattdessen solltest du dich vielleicht bei denen melden und den Sachverhalt schildern.

cyrexXYZ 
Fragesteller
 09.04.2024, 20:30

Kurzer Funfact dazu: Als ich den vorläufigen Führerschein abholen wollte, da ist der Führerscheinstelle der gleiche Fehler unterlaufen, jedoch habe ich es bemerkt und er hat mir einen neuen ausgestellt. Jetzt ist jedoch noch L dazugekommen und das auf meinem richtigen Schein.

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Benito0330  09.04.2024, 20:36
@cyrexXYZ

Ja, L kommt zwangsläufig mit dazu, wenn du B hast. Ich verstehe nur nicht, wie die darauf kommen können, dass du B hast. Hat am Ende der Prüfer da noch ein falsches Kreuz gesetzt? Merkwürdig.

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cyrexXYZ 
Fragesteller
 09.04.2024, 20:43

Berlin ist es nicht nein ahaha, aber es wäre natürlich rein moralisch besser dies zu melden. Meine Frage beschränkt sich aber eher darauf was genau passieren würde WENN ich damit fahre. Ich habe nämlich schon in ein paar Foren nachgeschaut und viele waren sich einig das dies ein amtliches Dokument ist.

Zitat "Mit der Zuteilung des Führerscheins mit dieser Klasse gilt er als erteilt. Somit kann man Klasse B fahren, sogar straffrei, solange bis die Erlaubnis zurückgenommen wird."

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Benito0330  09.04.2024, 21:27
@cyrexXYZ

Na ja, aber die Sache ist ja die, dass die Angaben auf dem Führerschein nicht synchron mit jenen im zentralen Fahrerlaubnisregister stehen. Wenn du jetzt also in eine Verkehrskontrolle kommst oder einen Unfall hast und die Polizei bei der Überprüfung feststellt, dass du gar keine Fahrerlaubnis für die Klasse B hast, dann könnten sie dich doch mindestens für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangen, oder?🤔🤔

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