Führen Politessen/Hilfspolizisten eine Hoheitliche Aufgabe aus?
Ich habe letztes einen Strafzettel für falschparken von meiner Stadt bekommen ausgestellt durch die Stadtweit bekannte Politesse. Jetzt frage ich mich ob nach dem Entscheid des Oberlandesgericht (ich glaube Frankfurt war's) wo so etwas ja nur Hoheitlich ausgestellt werden darf, eine Politesse Hoheitlich ist und somit der Strafzettel gültig ist oder muss sie (Politesse) eine bestimmte Position innehaben?
2 Antworten
Ja, sind sie.
In Frankfurt wurden diese Aufgaben an einen externen Dienstleister ausgelagert (eine Firma, die auch Sicherheitsdienst, Hausmeisterdienste, Essen auf Rädern, ...) erbringt. darauf bezieht sich das Urteil.
Verkehrsüberwacher sind Angestellte der Stadt und bekommen diese Aufgaben explizit übertragen.
Politessen und Außendienstmitarbeiter der Stadt sind sogenannte Verwaltungsvollzugsbeamte.
Diese werden durch die Stadt/durch den Landkreis zu solchen Bestellt, und bekommen damit hoheitliche Befugnisse.
Aber auch normale Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben als Vertreter des Bürgermeisters solche Befugnisse. Daher stammen die meisten Behördlichen Schreiben z.B. vom Bürgermeister. Der Sachbearbeiter unterschreibt dann i.V. (in Vertretung), da der Bürgermeister dem Sachbearbeiter diese Aufgabe übertragen hat.