Wie viele Mahnungen bekommt man vor einer Zwangsvollstreckung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist die erste Mahnung, so sie denn nicht aufgrund der Vertragsgestaltung und Rechnungslegung unterbleiben kann, immer verzugsbegründend.

Mit Verzug kann der Gläubiger Maßnahmen einleiten, u.a. die Beauftragung eines Inkassodienstleisters. Dieser kann aber nicht mehr machen als der Schuldner selbst, nämlich Briefe schreiben oder ggf. das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Manchmal drei, manchmal nur eine, ab und zu auch gar keine.

Nicht vergessen, überschreite ein Zahlungsziel und der Gläubiger kann sofort ohne Erinnerung, Mahnung oder sonstigem Hinweis sofort Maßnahmen einleiten oder einleiten lassen - Stichwort Inkasso.

Eine Mahnung muss gar nicht erfolgen. Die Zahlungsverpflichtung reicht.

Du wirfst hier viel zu viele Dinge durcheinander....

Inkasso kann sofort beauftragt werden, das braucht keine Mahnung.

Ein Inkassobüro kann keine Zwangsvollstreckung erwirken, auch keine Zwangsräumung, das kann nur ein Gericht....

kissthomas 
Fragesteller
 17.11.2021, 17:14

Ok aber wenn eine Mahnung verschickt wurde kann dann auch eine 2. kommen oder bleibt es bei der einen?

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Orothred23  17.11.2021, 17:15
@kissthomas

Auch dafür gibt es keine Vorgaben....wie wärs, wenn du einfach bezahlst?

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kissthomas 
Fragesteller
 17.11.2021, 17:20
@Orothred23

Ich hab eh keine Strafe aber bin mit einem Freund heute ins diskutieren gekommen er meinte minimum 3 und ich dachte 2 aber danke für die Antwort

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kevin1905  17.11.2021, 17:22
Inkasso kann sofort beauftragt werden, das braucht keine Mahnung.

Doch, denn die Tätigkeit eines Inkassobüros bedingt, dass die Zahlung überfällig ist und der Schuldner wirksam in Verzug gesetzt wurde und da gibt es nur 3 Möglichkeiten zu:

  1. Eine Mahnung, die dem Schuldner beweisbar zugegangen ist
  2. Wenn die Leistung vertraglich eindeutig nach dem Kalender bestimmt war (wie z.B. Wohnraummiete), tritt der Verzug nach Ablauf ein
  3. Wenn der Schuldner Verbraucher nach § 13 BGB ist und darauf auf Rechnung / im Vertrag ausdrücklich hingewiesen wurde, 30 Tage nach Fälligkeit.
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Orothred23  17.11.2021, 17:23
@kevin1905

Richtig. Und Punkt 2 trifft so ziemlich immer so, ich kenne keinerlei Geschäfte, bei denen kein Leistungsdatum gesetzt wird....

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kevin1905  17.11.2021, 17:25
@Orothred23

Das kommt sehr auf die Formulierung an.

  • "Zahlbar binnen 2 Wochen" ist keine genaue kalendarische Angabe.
  • "Zahlbar unverzüglich" ebenfalls nicht
  • "Fällig bis 18.11.2021" dagegen schon.
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Orothred23  17.11.2021, 17:26
@kevin1905

Ich finde deine Paragraphenreiterei ja toll, ich glaub nur, sie hilft bei der Frage gerade wenig :-)

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vom Strafamt

Kann es sein das es sich dabei nicht um eine deutsche behörde handelt?

kissthomas 
Fragesteller
 17.11.2021, 17:35

Ja es geht um eine Österreichische

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Artus01  17.11.2021, 17:37
@kissthomas

Dachte ich es mir doch. Versuche doch bitte in Zukunft das bereits in der Frage anzugeben.

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