GEZ - Ankündigung zur Zwangsvollstreckung 03.09.2018 trotz Befreiung - brauche ganz dringend Hilfe?

6 Antworten

Suche dir eine Person, die das für dich klären kann. Ggf. mit einer Vollmacht.

Sorry, jetzt hab ich in der Hektik meine ausführlichen Fragen vergessen, hereinzukopieren^^

Ganz wichtig ist mir die zweitletzte Frage:

Hallo zusammen,

ich hab ein sehr dringliches Problem mit dem netten Beitrags"Service". 

Ich hab schon über deren Kontaktformular eine Nachricht geschickt, aber nun befürchte ich, nicht schnell genug Antwort zu bekommen. Die Frist endet bereits am Montag! 

Und telefonieren kann ich zur Zeit nicht. 

Am besten kopier ich euch mal meine Mail an die hier herein, damit ihr genaueres wisst. Da stehen ja die wichtigsten Punkte drin, und ihr wisst auch direkt, was ich denen geschrieben hab:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihnen eine Mahnung mit Ankündigung zur Zwangsvollstreckung bekommen, sollte ich nicht den Mahnbetrag von 25,50€ bis zum 03.09.2018 bezahlen. 

Dabei geht es um den Zeitraum vom 11.2016 - 11.2016.

Ich bin jedoch für diesen Zeitraum befreit.

Das Schreiben habe ich leider erst heute lesen können, da ich an mehreren schweren chronischen Krankheiten leide, und mich aufgrunddessen häufig im Krankenhaus befinde. 

Ich bitte Sie um kurzfristige Bearbeitung, da die Zahlungsfrist bereits am Montag endet.

Am 19.07.2018 habe ich denn Antrag auf Befreiung gestellt, der mir auch von Ihnen mit Schreiben vom 13.08.2018 bestätigt wurde.

Jedoch fälschlicherweise erst ab dem 01.12.2017, was mir leider erst jetzt aufgefallen ist. 

Meine eingereichten Unterlagen bestanden aus der üblichen Befreiungsbescheinigung für den Zeitraum vom

01.06.2018 - 30.11.2018 sowie aus einem Schreiben vom Jobcenter mit Datum vom 29.05.2018 (mit Unterschrift des Sachbearbeiters) zur Vorlage bei Ihnen.

In diesem wird bestätigt, dass ich seit dem 25.05.2015 durchgehend bis laufend ALG II bekomme. 

Bevor ich Ihnen dieses zugesandt habe, fotografierte ich es ab, so dass ich Ihnen hiermit das Schreiben als .jpg-Datei angehängt zusenden kann.

Dieses Schreiben habe ich vom Jobcenter bekommen, da es damals Probleme mit der Weiterbewilligung ab dem 11.2016 gab.

Deshalb habe ich dort persönlich vorgesprochen. Nach Klärung des Problems habe ich von meinem Sachbearbeiter dieses Schreiben, statt einzelne Befreiungsbescheinigungen für die jeweiligen Zeiträume (somit natürlich auch der Zeitraum 11.2016 - 11.2016), zur Vorlage bei Ihnen mitbekommen. 

Es ist also auch nicht möglich, dass Sie dieses Schreiben nicht erhalten haben, da ich für die Zeit bis zum 31.05.2018 sonst keine üblichen Befreiungsbescheinigungen erhalten habe, Sie mich aber ab dem 01.12.2017 befreit haben.

Bitte schicken Sie mir eine kurze Bestätigung, ob sich die Sache damit erledigt hat!

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Hilfe, und verbleibe 

mit freundlichen Grüßen, 

Svenja D*****"

Ich weiß nicht, was ich noch machen könnte, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern, falls sich heute nicht noch rechtzeitig ein Mitarbeiter drum kümmert. 

Habt ihr eine Idee? Soll ich einfach nochmal schreiben? Über ein anderes Kontaktformular oder an info@rundfunkbeitrag.de?

Ich hab schon überlegt zu meiner Mutter zu fahren, um dort zu telefonieren. Da könnte ich sogar faxen. Aber eigentlich geht es mir gesundheitlich noch zu schlecht, um überhaupt das Haus zu verlassen. 

Eher schon Montag, oder wäre das schon zu spät?

Falls das alles erfolglos bleibt, sollte ich einfach erstmal bezahlen, um Schlimmeres zu verhindern? 

Bekomme ich nach Klärung das Geld zurück erstattet?

Und sollte ich gegen deren Bescheid Widerspruch einlegen, weil die mich ja erst ab dem 12.2017 befreit haben?

Ich bin schon völlig verzweifelt und wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet!! 

ThomasM1982X  23.08.2019, 21:42

Krankenhausaufenthalte sind kein Entschuldigungsgrund. Wer wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist sein Leben zu führen und seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, der muss eine Person des Vertrauen beauftragen.

Rufe dort an, und kläre das

Lissy85 
Fragesteller
 31.08.2018, 16:49

Ich kann zur Zeit nicht telefonieren, das ist mein größtes Problem da dran:(

Bezahl Deine Rückstände und der Fall ist erledigt.

Lissy85 
Fragesteller
 31.08.2018, 16:55

Die Sache ist "etwas" komplizierter ;) Ich hab zu schnell Fragen geklickt, weil ich dachte, dann kann ich die Frage stellen...bin hier nicht so oft.

Es gibt eine Befreiung davon? Wie geht das?

Lissy85 
Fragesteller
 31.08.2018, 16:51

Ich hab gesundheitliche Probleme, bekomme Alg2

ThomasM1982X  23.08.2019, 21:44
@Lissy85

Ich bekomme Grundsicherung nach SGBXII §4 und habe meine Rundfunkbeitragsbefreiungen immer selbst gemacht, trotz Krankheit.