GEZ Ankündigung einer zwangsvollstreckung

7 Antworten

Gehen wir mal davon aus, das die Zwangsvollstreckung durchgesetzt wird, beim Schuldner aber nichts zu holen ist. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) wäre dann der nächste Schritt. Die EV verschafft dem Schuldner zumindest eine zeitlang ein bisschen Ruhe. Eine EV aufgrund von Rundfunkgebühren, von denen man wegen Bedürftigkeit sogar eigentlich befreit ist, ist wirklich keine schöne Angelegenheit.

Fragen zur P-Konto, Zwangsvollstreckung, Taschenpfändung und EV werden recht gut in diesem Schuldnerforum beantwortet, wo viele Erfahrungen aus Privatinsolvenzen oder deren Abwendung beisteuern können:

http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme

Sorry, aber das glaube ich bei besten Willen nicht!!! OK, ein Schreiben kommt man nicht bei der GEZ (bzw. Nachfolger) an, aber das reihenweise seine Befreiungsanträge nicht ankommen wollen, das halte ich dann für extrem unglaubwürdig. Es ist auch nicht so, dass da einer bei der GEZ sitzt und Briefe vernichtet, wo man aufgrund von ALG2 um Befreiung bittet.

Ich gehe davon aus, dass A niemals die Befreiungsanträge losgeschickt hat und ja, dann muss er zahlen und ja, Pfändungen sind dann möglich, auch bei ALG2. Die Zeiten, wo Sozialleistungen nicht pfändbar sind, sind vorbei. Dafür gibt es das P-Konto mit min. ca. 1030 Euro pfändungsfrei.

Abwenden kann er die Pfändung durch anbieten von Ratenzahlung aber erzähl bitte nicht das Märchen, dass bei der GEZ nie die Briefe ankommen und die nie antworten.

PS; Sich befreien lassen geht immer nur im voraus, nicht rückwirkend. Sofern man noch keinen Bescheid hat, kann man sich vorsorglich befreien lassen und den Bescheid später zusenden.

Christo75  13.07.2014, 09:35

Sorry aber meine erfahrung ist die gleiche. Ich beziehe zwar kein Alg2 sondern arbeite ganz normal, aber auch meine briefe an den scheissverein hat nie jemand beantwortet. Es ist denen egal was du schreibst. Hauptsache die sehen geld. Egal wie. Staatlich unterstützte abzocke halt für dinge die nur die wenigsten wollen. Wenn sie auf alle zuschriften eingehen würden, würden die einnahmen ja sinken.wenn man nicht die offiziellen formulare dieser bande benutzt wird post einfach ignoriert. Glaube es person A oder glaub es nicht. Ich für meinen fall weiss, dass das so ist und wünsche allen von dem verein einen langsamen und qualvollen tod !

Jewi14  13.07.2014, 09:39
@Christo75

Wenn du denen mit Scheißverein, Abzocke, Bande und qualvollen Tod kommst, kann ich verstehen, warum sie bei dir nicht reagieren!

Ich verteidige sicherlich nicht die GEZ(Nachfolger), aber bei mir und anderen kommen sehr wohl Briefe an und werden auch beantwortet. Da sitzt niemand, der auf lauter Boshaftigkeit Briefe einfach vernichtet um dich und andere zu ärgern.

Christo75  13.07.2014, 09:50
@Jewi14

Du irrst dich. Es war andersherum. Ich bin denen nicht so gekommen. Ich habe briefe geschrieben und die leute zu mir eingeladen, da ich weder antennenanschluss noch fernseher besaß. Ich habe möglichkeiten aufgezeigt auch diese info beim vermieter einzuholen. Nichts ist passiert ausser weiteren rechnungen. Jetzt soll ich für die zeit damals nachzahlen. Jetzt wo ich nicht mehr dort wohne. Sorry aber da würdest du dich auch aufregen. Und ab jetzt ist es eben ein scheissverein der uns das geld aus der tasche zieht. Die zeit der sachlichkeit ist nunmal jetzt vorbei..

Geheim0815  13.07.2014, 11:14
@Jewi14

Also zumindest ich hab die Erfahrung das die GEZ immer antwortet, auch wenn die Antwort in der Regel nichts mit dem eigenen Schreiben zu tun hat (spielen warsch. lotto mit den Musterbriefen die sie haben :)).

Wirklich lesen tut die Briefe dort niemand (vermutlich auch einfach überlastet), so kommt in manchen Fällen die nicht mit Standartbriefen beantwortet werden kann durchaus auch mal ein Brief zustande den sie lieber nicht geschrieben hätten (weil sie sich damit rechtlich angreifbar machen).

Alles in allem hat Briefe schreiben an die GEZ (bzw. Nachfolger) keinen Sinn, es sei denn man macht was sie tun. Interessant wirds erst ab Verwaltungsgerichtsebene..... und da muss es erstmal dazu kommen.

Die Frage: Gab es jemals einen Bescheid vor der Ankündigung der Zwangsvollstreckung (am besten noch im gelben Brief)? Ohne das vorher ein Bescheid erging kann man Briefe mit Ankündigung von was auch immer abheften und ansonsten weiter ignorieren. Rechtspflicht entsteht erst durch den Verwaltungsakt des Gebührenbescheids. Ob man dann evt. dagegen vorgeht bleibt jedem selbst überlassen. Wenn man es allerdings tut (bzw. tun will und einen Bescheid anfordert damit man es tun kann) passiert gar nichts mehr. Auf einen Prozess will man es scheinbar nicht ankommen lassen (oder wartet lieber mal die laufenden Prozesse ab). Die GEZ weiß genau das sobald der Bescheid erlassen ist es kein zurück mehr gibt (für beide Seiten).

Pulse1 
Fragesteller
 13.07.2014, 11:49
@Geheim0815

Mhh einen gelben Brief gab es meines Wissens nach nie, Er wäre einem schon aufgefallen, oder? Alle briefe von der GEZ kamen bis jetzt in weiss, wenn man von den beigelegten Überweisungsvordrucken mal absieht ;)

bekannte sagen das übrigens auch, das mit den Musterbriefen anscheinend Lotto gespielt wird und die mit dem eigentlichen Anliegen idR. kaum was zutun haben. Bin zugegeben schon neugierig wie sich das entwickelt. A war wegen ner anderen Sache vor paar Monaten schonmal in der Schuldnerberatung, als er beiläufig die Sache mit der GEZ erwähnte wurde er nur.. wie sagt man.. wissend angegrinst, als müsse er sich darüber keine Gedanken machen. ich denke ich frag da donnerstag selber nochmal nach, wozu gibts die denn :)

Danke aber für den sachlichen Beitrag, frei von Polemik und Schuldzuweisung!

Geheim0815  13.07.2014, 23:28
@Pulse1

ein bescheid muss nicht zwangsweise per gelber brief verschickt werden, aber der zugang muss im zweifelsfall bewiesen werde können. und das geht nur via gelber brief.

Pulse1 
Fragesteller
 13.07.2014, 09:47

Dann glaubs halt nicht, deine Sache. Aber vielleicht hast du einen Tipp, wie du diese Leute zum antworten bewegt hast? Briefe waren immer sachlich und in einer gewissen Form geschrieben. da stand nichts von "Scheissverein" und dergleichen Ich glaube auch nicht dass christo seine Briefe derart unsachlich verfasst hat. Du hast eben die Erfahrung gemacht dass geantwortet wird, bei anderen ist es offensichtlich anders

Jewi14  13.07.2014, 09:54
@Pulse1

Schön, dass du weißt, wie @Christo75 seine Briefe verfasst, musst ja Superman sein.

Nun, wenn beim ersten Mal von A der Befreiungsantrag nicht bei der GEZ ankommt, dann sollte man es doch mal mit Einwurf-Einschreiben versuchen, auch wenn das 2,40 Euro kostet, so hat man wenigsten etwas in der Hand und kann der GEZ sagen "Schauen Sie mal, ich habe eben doch ein Brief an sie versandt" und 2,40 Euro sind billiger als den Kram nun.

Es gibt den Vordruck "Befreiung von der Gebühr" auf der Seite rundfunkbeitrag.de den ausfüllen und mit den Nachweis vom Jobcenter hinsenden; klappt aber komischerweise bei tausenden von Gebühr-Befreiten.

So wie A agiert(e), ist es für mich leider sehr offensichtlich, dass er nicht so handelte, wie er es darstellt.

Christo75  13.07.2014, 09:57
@Pulse1

Du hast recht. Ich war damals immer sachlich und freundlich. Aber man kriegt halt n hals wenn einem als antwort die nächste mahnung ins haus geflattert kommt. Ich habe dann irgendwann dem angedrohten vollstrecker direkt geschrieben, dass er bei mir allenfalls möbel mitnehmen kann und das einzige elektrische gerät der kühlschrank ist. Auch hier kam keine antwort. Der ist dann allerdings auch nie erschienen.

Also Person A war echt dumm, weil man schmeißt einfach keine Mahnungen so einfach weg!

Zudem kann Person A diesen Antrag direkt beim JobCenter abgeben und die übernehmen den Rest, wenn er Unterschrieben und mit den personenbezogenen Daten ausgefüllt ist. Das Kreuzchen setzen die dann an die richtige Stelle. Zudem schicken sie die nötige Bescheinigung mit.

Öffnet man nicht die Post, weiß man auch nicht ob was fehlt. Also selber schuld.

hollandinnot  22.07.2014, 18:25

Zudem kann man sich nicht rückwirkend befreien lassen.

Muss Person A zahlen, obwohl sie nachweislich seit längerem von ALGII lebt und entsprechend befreit sein müsste?

Ja, rückwirkende Befreiungen sind nicht möglich (seit Neuestem können in den letzten 2 Monaten Ausnahmen gemacht werden).

Kann bei ALGII-Bezug das Konto gepfändet werden?

Ja, das kann passieren, wenn es kein P-Schutz-Konto ist.

Wie kann Person A die Vollstreckung noch abwenden, wenn die GEZ sowieso auf kein Schreiben reagiert?

Die GEZ gibt es schon lange nicht mehr, die kann auch nicht reagieren.

Sonstige Info:

www.rundfunkbeitrag.de

Muss Person A zahlen, obwohl sie nachweislich seit längerem von ALGII lebt und entsprechend befreit sein müsste?

Ja. Rückwirkende Befreiungen sind nicht möglich.