Freundin aus Asien nach Deutschland einladen. Frage zu den benötigten Dokumenten.?

4 Antworten

Reicht es wenn ich eine Kopie des Mietvertrages abgebe?

Ja. Hier geht es der Behörde darum, deine monatl. Mietbelastung zu erfahren um zu ermitteln, ob du anhand der abgegebenen aktuellen Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate oder Nachweis eines Sparguthaben ausreichend finanzielle Mittel für deinen Gast verfügbar hast.

Ich rate dir dringend, sie oder ihn zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung zu bewegen und dir bezahltes Rückflugticket und Kreditkartennummern mitzuteilen, die dich insoweit von deiner Verpflichtung entlasten.

G imager761

DerCaveman  02.10.2019, 07:15

Ohne ausreichende Auslandskrankenversicherung und ohne Rueckflugbuchung gibt es sowieso kein Visum.

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imager761  02.10.2019, 07:21
@DerCaveman

Doch, wenn der Antragsteller einen Verpflichteten mit entsprechender Erklärung angibt und der dafür ausreichende finanzielle Mittel nachweist, durchaus. Es soll Gäste geben, die sich ohne Einladung und Kostentragung Flug, Krankenversicherung oder Lebenshaltungskosten überhaupt nicht leisten können :-)

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DerCaveman  02.10.2019, 07:27
@imager761

Verpflichtungserklaerung reicht hierfuer nicht aus. Es muss eine ausreichende Krankenversicherung bestehen und auch eine Rueckflugbuchung nachgewiesen werden. Von wem das jeweils bezahlt wurde, ist egal. Es m,uss aber beides vorhanden sein. Zur Krankenversicherung siehe z.B. das Merkblatt vom Auswaerigen Amt fuer Indonesien (gilt in aehnlicher Form auch fuer die meisten anderen Staaten): https://jakarta.diplo.de/blob/1807776/2a852b7c4ef72252035eaad50439450a/merkblatt-krankenversicherung-data.pdf

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Topses  02.10.2019, 07:36
@imager761

Falsch, weiß ich aus eigener Erfahrung. Hab Besuchervisum und Heiratsvisum für meine Frau durchgeboxt. Ohne Auslands-KV, am besten auch priv. Haftpflicht, Rückflugticket, Verpflichtungserklärung, Nachweis über genügend Wohnraum, finanzielle Mittel und auch Rückreisewilligkeit (woran es sehr oft scheitert) bekommt man kein Visum. Ob der Antragsteller das übernimmt oder der Einladende ist allerdings egal.

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imager761  02.10.2019, 07:43
@Topses

Genau das meine ich. Nicht der Inhaber des Besuchervisums, der Einladenden hat sich den Behörden gegenüber zu verpflichten, sämtliche Kosten seines Gates zu tragen, die nicht der Staatskasse zur Last fallen dürfen und zubestätigen, dass ein erteiltes Visum im Gastland nicht verlängert wird.

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Topses  02.10.2019, 07:46
@imager761

Ah, OK. Dann konnte man deinen Kommentar wohl auch etwas mißverstehen 😁 👍

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MaxiSchenk2000 
Fragesteller
 03.10.2019, 07:31
@DerCaveman

Wie läuft das mit der Krankenversicherung ab? Kann ich sie von Deutschland aus für sie abschließen? Aber sie muss es ja der deutschen Botschaft in Jakarta vorlegen, oder nicht?

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DerCaveman  03.10.2019, 08:27
@MaxiSchenk2000

Das macht sie am besten selbst in Indonesien. Du kannst aber auch in Deutschland eine Versicherung fuer sie abschliessen und ihr dann die Unterlagen zuschicken. Unbedingt auf die im verlinkten Merkblatt angegeben Mindestdeckung achten!

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imager761  03.10.2019, 08:35
@MaxiSchenk2000
Wie läuft das mit der Krankenversicherung ab? Kann ich sie von Deutschland aus für sie abschließen?

Ja, durchaus, z. B. unter reiseversicherung.de finden sich spezielle Policen für ausländische Gäste.

Aber sie muss es ja der deutschen Botschaft in Jakarta vorlegen, oder nicht?

Ja, aber die Versicherungspolice kan man ihr dann doch zuschicken?

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MaxiSchenk2000 
Fragesteller
 09.10.2019, 11:58
@DerCaveman

Nochmal zwei Fragen an dich und an imager761.

1. Reicht es, wenn ich eine Kopie meines Arbeitsvertrages und meines Mietvertrages vorlege oder muss ich unbedingt die speziellen Formulare ausfüllen, die man auf der Website der Ausländerbehörde runterladen kann?

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DerCaveman  09.10.2019, 12:22
@MaxiSchenk2000

Du musst genau das vorlegen, was die zustaendige Auslaenderbehoerde von dir verlangt.

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quinann  03.10.2019, 07:45

das ist von G imager 761 eine gute Antwort!

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Vermutlich geht es um die Abgabe der Verpflichtungserklaerung gegenueber der oertlichen Auslaenderbehoerde. Dafuer musst du u.a. nachweisen, dass du genuegend Wohnraum hast, um deinen Gast beherbergen zu koennen. Eine Kopie des Mietvertrages sollte eigentlich ausreiche, wenn dort die Wohnungsgroesse oder zumindest die Anzahl der Zimmer angegeben ist.

Dass du ausserdem auch ein ausreichendes Einkommen oder Vermoegen nachweisen musst, weisst du sicher schon. Dass die Annahme der Verpflichtungserklaerung durch die Auslaenderbehoerde noch lange kein Visum garantiert, sicher ebenso. Entscheidend fuer die Visumerteilung ist vor allem die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Rueckkehrabsicht. Daran scheitert es beonders bei juengeren Frauen aus vielen asiatischen Staaten recht haeufig.

MaxiSchenk2000 
Fragesteller
 03.10.2019, 01:08

Danke für die tolle Antwort! Wie kann ich es denn am besten glaubhaft machen? Ihr Chef wird ihr garantieren, dass sie nach dem Urlaub weiterhin dort arbeiten kann. Und außerdem gibt es ja die Flugtickets für den Rückflug.

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DerCaveman  03.10.2019, 01:11
@MaxiSchenk2000
Wie kann ich es denn am besten glaubhaft machen?

Du gar nicht. Das muss deine Freundin schon selbst machen und ist stark vom jeweiligen Einzelfall abhaengig. Die Bescheinigung vom Arbeitgeber ist aber schon mal ein guter Anfang.

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Für 2 Wochen braucht sie kein Visum...

DerCaveman  02.10.2019, 07:05

Staatsangehoerige der allermeisten asiatischen Staaten brauchen sehr wohl ein Visum.

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Topses  02.10.2019, 07:28
@derJM

Dann hast du dich falsch informiert. Aber DerCaveman hat es ja schon verlinkt 😁

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Denke schon wenn sie bei dir wohnt diese Zeit, dass Original kannst du sowieso nicht aus der Hand geben.