Freund in Thailand/Bangkok im Gefängnis - was kann ich (noch) tun :(?

5 Antworten

egal wie wütend ich ich bin ,ich komme nie ,aber auch niemals  auf den gedanken im flugzeug eine scheibe zu beschädigen ,ich hoffe es stand noch oder schon , wenn in der luft ,sollter er meiner meinung nach LÄNGER einsitzten , ersollte mal zum dok wenn er solche ausraster hat .....und billig wirds bestimmt auch nicht , mit recht 

Wenn sie im thailand lebt und du sie kaum kennst... Lass es, alles abzocke, wenn nicht, also wenn sie da im urlaub ist, geh zu nem anwalt und lass dich beraten

brido  22.12.2015, 16:42

Kennst Du den Fall näher? 

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OdellBeckhamJr  22.12.2015, 16:45

nein, aber ich weiss das man sich hier beim anwalt beraten lassen kannst, er kann sich auch mit den Thailändischen behörden auseinander setzten dann weisst du was sache ist

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OdellBeckhamJr  22.12.2015, 16:45

ich hatte schon mal einen ähnlichen fall in der kanzlei

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dllll 
Fragesteller
 22.12.2015, 16:47
@OdellBeckhamJr

ich bin über jede hilfe dankbar. kann ich sie per mail kontaktieren OdellBeckhamJr

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Man kann nur hoffen daß 12 Tage im Gefängnis reichen damit dein Freund kapiert das Sachbeschädigung kein Kavaliersdelikt ist - schon gar nicht wenn es um ein Flugzeug geht.

§ 315
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 

1.Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt, 

2.Hindernisse bereitet,

3.falsche Zeichen oder Signale gibt oder

4.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1.in der Absicht handelt,

a)einen Unglücksfall herbeizuführen oder

b)eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder

2.durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://www.liz-luxen.com/ frag mal bei ihr nach. Vielleicht erfährt sie was. 

Da wird auch keine Botschaft helfen können. Die Zeit wird er Absitzen müssen. Er war wohl vor einem Schnellrichter und der hat abgeurteilt. 

ist auch gesundheitlich angeschlagen

Interessiert dort keinen. Hier sind nun mal 2 Parteien involviert.

Ich lebe in und schreibe aus Thailand. Die thailaendische Polizei ist eigentlich fair, geht aber brutal vor bei Drogen- und Kampfhaltungsverhalten.

Hier ein Link von einem deutsch/thailaendischem  Anwalt

http://www.thairecht.com/

Vielleicht kann der helfen.