Freund in Thailand/Bangkok im Gefängnis - was kann ich (noch) tun :(?
Ein Freunde wurde auf seinem Flug von Samui nach Bangkok verhaftet, da er wütend war und ein Fenster des Fliegers beschädigt hat. Darauf hin hat man ihn eingesperrt. Es heißt er muss min. 12 Tage dort verbringen.
In der deutschen Botschaft sind alle im Urlaub und niemand kann uns wirklich helfen.
Daher bin ich verzweifelt auf der suche nach Leuten, die jemanden in Bangkok kennen die mir helfen könnten.
ICh weis wirklich nicht mehr weiter, sonst würde ich glaube ich auch nicht in ein Forum gehen und dort hilfe suchen :( :(
Er hält nicht so wirklich viel aus, ist auch gesundheitlich angeschlagen und falls jemand nur in irgendeiner Form helfen könnte wären wir sehr dankbar.
Danke und verzweifelte Grüße
Alex
5 Antworten
egal wie wütend ich ich bin ,ich komme nie ,aber auch niemals auf den gedanken im flugzeug eine scheibe zu beschädigen ,ich hoffe es stand noch oder schon , wenn in der luft ,sollter er meiner meinung nach LÄNGER einsitzten , ersollte mal zum dok wenn er solche ausraster hat .....und billig wirds bestimmt auch nicht , mit recht
Wenn sie im thailand lebt und du sie kaum kennst... Lass es, alles abzocke, wenn nicht, also wenn sie da im urlaub ist, geh zu nem anwalt und lass dich beraten
ich bin über jede hilfe dankbar. kann ich sie per mail kontaktieren OdellBeckhamJr
nein, aber ich weiss das man sich hier beim anwalt beraten lassen kannst, er kann sich auch mit den Thailändischen behörden auseinander setzten dann weisst du was sache ist
Man kann nur hoffen daß 12 Tage im Gefängnis reichen damit dein Freund kapiert das Sachbeschädigung kein Kavaliersdelikt ist - schon gar nicht wenn es um ein Flugzeug geht.
§ 315Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.Hindernisse bereitet,
3.falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1.in der Absicht handelt,
a)einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b)eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2.durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.liz-luxen.com/ frag mal bei ihr nach. Vielleicht erfährt sie was.
Da wird auch keine Botschaft helfen können. Die Zeit wird er Absitzen müssen. Er war wohl vor einem Schnellrichter und der hat abgeurteilt.
ist auch gesundheitlich angeschlagen
Interessiert dort keinen. Hier sind nun mal 2 Parteien involviert.
Ich lebe in und schreibe aus Thailand. Die thailaendische Polizei ist eigentlich fair, geht aber brutal vor bei Drogen- und Kampfhaltungsverhalten.
Hier ein Link von einem deutsch/thailaendischem Anwalt
Vielleicht kann der helfen.
ich hatte schon mal einen ähnlichen fall in der kanzlei