Freund hebt ohne wissen der Partnerin Geld vom Konto ab

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum gibt es hier tausende Seppel, die mit Halbwissen durch die Gegend laufen und meinen auf jede Frage Gott gleich eine Antwort aus dem Stiefel zu zaubern, die jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt.

Lt. Strafgesetzbuch sind hier alle Voraussetzungen einer Unterschlagung vorhanden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung

Wenn man es positiv für den Täter auslegt, wurde ihm durch die PIN eine Verfügungsgewalt eingeräumt, daraus ergibt sich:

Die Tat wird durch § 246 Abs. 2 StGB qualifiziert, wenn dem Täter die Sache anvertraut war. Anvertraut ist die Sache, wenn dem Täter vom Eigentümer in dessen Interesse oder nach seiner Weisung die Verfügungsgewalt über die Sache eingeräumt wurde. Anvertraut ist die Sache demnach immer dann nicht, wenn die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwider läuft.

Richtiger Weg:

Schreib ihm, das Du Dich schlau gemacht hast, und das das Unterschlagung ist und das, wenn er das Geld nicht binnen 2 Tagen zurück zahlt Du zur Polizei gehen wirst.

Erfolgt dann immer noch keine Reaktion. Anzeige wegen Unterschlagung. Beweise sichern, evtl. das Du zur Zeit der Überweisung wo anders warst zum Beispiel auf der Arbeit etc.

saftbraten  07.11.2010, 11:15

Ich finde ziemlich unhöflich, wie Sie andere kritisieren.

0
diewildeHilde  07.11.2010, 11:23
@saftbraten

Zumal auch noch der Punkt "Fahrlässigkeit" mit dazu kommt. Wer PIN und ec-Karte zusammen im Geldbeutel hat und sich den klauen lässt, hat auch Pech. Keine Bank der Welt würde demjenigen das Geld erstatten; keine Versicherung und niemand.

0
huskycologne  07.11.2010, 11:38
@diewildeHilde

Also wenn ich fahrlässig mein Geld in der Wohnung liegen lasse kann sich das jeder nehmen?

Wenn ich meine Pin und meine Tan in meiner Wohnung aufbeware ist das fahrlässig?

Zivilrecht [Bearbeiten] Das deutsche Zivilrecht verwendet den Begriff der Fahrlässigkeit hinsichtlich des Verschuldens bzw. Vertretenmüssens. Es geht dort um den Haftungsmaßstab für das Einstehenmüssen für eigenes oder fremdes Verhalten. Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen "der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt".

Diese ist hier nicht erkennbar, sondern es ist üblich diese Dinge zu Hause aufzubewaren.

0
huskycologne  07.11.2010, 11:40
@diewildeHilde

darum geht es hier nicht, wenn Du den Namen des Diebes hast ist er zu Schadenersatz verpflichtet.

0
huskycologne  07.11.2010, 11:44
@saftbraten

ok, ich hätte es netter schreiben können, aber warum finden sich Menschen die keinerlei rechtliche Ausbildung haben dazu berufen sich zu Sachverhältnissen zu äussern und sich deren Antworten nur auf der eigenen Meinung und Vermutung stützt, jedoch keine Rechtsgrundlage hat?

0
AllesKnower  07.11.2010, 11:47
@huskycologne

Noch einmal, abgesehen davon, dass Du Dich im Ton vergriffen hast, lässt Deine Antwort zwar eine gewisse juristische Bildung erahnen. Aber das ist eher ein Problem als ein Nutzen bei Fragen des täglichen Lebens. Subsumieren kannst Du in der Uni spätestens im Referendariat wirst Du aber damit konfrontiert gegensätzliche Aussagen bewerten zu müssen und diese liegen hier nun mal inzident vor !

0
AllesKnower  07.11.2010, 11:23

Gewöhn Dir zunächst einen adäquaten Ton an. Ferner ist das Leben nun mal kein Uni SV, wie soll man denn Deiner geschätzten Meinung nach in der Praxis überhaupt nachweisen, wer konkret die Überweisung ausgeführt hat ?

0
huskycologne  07.11.2010, 11:46

Zivilrecht [Bearbeiten] Das deutsche Zivilrecht verwendet den Begriff der Fahrlässigkeit hinsichtlich des Verschuldens bzw. Vertretenmüssens. Es geht dort um den Haftungsmaßstab für das Einstehenmüssen für eigenes oder fremdes Verhalten. Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen "der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt".

Ich sehe hier keine Fahrlässigkeit!

0
AllesKnower  07.11.2010, 11:50
@huskycologne

Nein, Fahrlässigkeit könnte allenfalls im Rahmen der Strafzumessung bzw. bein einem Anspruch der Geschädigten gegen die Bank eine gewisse Relevanz haben, nur fehlt Deinen Ausführungen nach wie vor jeglicher praktischer Bezug, weil Du die Durchsetzbarkeit scheinbar übersiehst !

0
Entdeckung  07.11.2010, 19:18
@huskycologne

Was du hier siehst, das ist die eine Seite, die andere ist, wie sieht die Praxis aus.

Es gib ein (und auch mehrere) Gesetz(e), die solches Fehlverhalten bestrafen.

So weit ... so sind wir derselben Meinung.

Aber ... normalerweise muss ein Fehlverhalten, eine Straftat nachgewiesen werden.

Und da zeigt sich hier schon ganze Problem ... es kommt darauf hinaus, das Aussage gegen Aussage steht und was tun (so sprach gewiss nicht nur Zeus)?

Und die Moral von der Geschicht: Theorie und Praxis gleichen sich nicht.

e

0
huskycologne  08.11.2010, 16:14
@Entdeckung

daher von mir der Hinweis, mögliche Beweise zu sichern, zum Beispiel festzuhalten, ob sich zum Zeitpunkt der Ausführung der Überweisung der Kontoinhaber an einem anderen Ort aufgehalten hat, an dem er keinen Internetanschluss hatte. Beweise sichern, wäre auch mit der Bank zu sprechen. Die heben die Bänder an den EC-Automaten auf! Wenn nur er den Wohnungsschlüssel hatte und sie zum fraglichen Zeitpunkt nicht da war, grenzt das den Täterkreis ziemlich ein oder?

Noch einmal sorry für den Ton.

Ich gebe Alleswisser insofern Recht, das es die Theorie und die Praxis gibt.

Aber:

Bei 1.000,00 € handelt es sich nicht um eine kleine Summe und die Alternativen sind die anderen Antworten wie: vergiß es, Lehrgeld etc.

Wenn man schon einmal die rechtlichen Möglichkeiten kennt, ist es einfacher zu überlegen, ob man die notwendigen Beweisführung erbringen kann, ein Versuch ist es allemal wert.

Unabhängig davon fällt mir gerade ein, das wenn Die Beiden zusammen gewohnt haben, ein mitversicherter Personenkreis bestanden hat in der Privaten Rechtschutzversicherung und somit kein Versicherungsschutz besteht.

Noch einmal sorry für das Vergreifen im Ton, soll nicht wieder vorkommen.

0
AllesKnower  08.11.2010, 16:25
@huskycologne

Vergeben und vergessen. Das Problem bei einem zu scharfen Ton ist einfach, dass er eine Diskussion in der Sache unmöglich macht und das ist gerade bei rechtlichen Fragen dann schade.

0

Da kann man wohl nichts machen. Ich hoffe deine Bekannte hat in der Zwischenzeit ihren PIN geändert. Man kann Männern wenn es um so etwas geht einfach nicht trauen! Sie haben das "GELD=MEINS"-Gen. Ansonsten frage einen Anwalt. Der könnte aber ebenso ein Vermögen kosten. Aber Auskunft geben sie ja meist kostenlos. Wieso hatt denn deine Kollegin diesem Typ den PIN gegeben???? Das verstehen ich nicht. Auch wenn ein Mann/Freund/Kollege die PIN nummer von einem haben will, ist bereits was faul. So was will man aus purem Anstand heraus schon nicht.

Ach ja, was sie auch machen könnte, ist die Situation der Bank erklären. Dann zeigen die sich mitunter bereit, dass sie stärker Überziehen kann, bis es wieder besser geht. gruss

warum sie die pin rausgegeben hat, kann ich leider nicht sagen. aber es gleich als lehrgeld zu bezeichnen.. sie hat jetzt schulden, steht tief im dispo. nur wegen so nem typen.. ich sollte sie viell. doch mal dazu bewegen, bei der polizei nachzufragen. die wissen das bestimmt und kosten tut das auch nix. aber vielleicht weiß einer noch was konkretes..

shilas  07.11.2010, 10:13

Bei einer Anzeige würde der Typ vielleicht das Geld zurück zahlen, manche haben dann Angst. Ein Versuch ist es Wert. Aber Jimmini hat schon recht, das ist Lehrgeld. Man kann nicht durch die Welt laufen und glauben, dass solche Dinge nur den anderen passieren.

0

nehme mal an die bekannte bis du, wenn wie ´kann man auch pin raus geben . dummheit wird meist bestrsaft

aber wenn er die überweisung von seinem computer aus gemacht hat kann man das leicht feststellen, denke auch dass er im falle einer strafanzeig,bei dem verhört umkippt, also anzeigen

beachi 
Fragesteller
 09.11.2010, 19:34

nee sorry, ich bin nicht die bekannte?! wie kommst du darauf?

0

Zum einen kann es auf jeden Fall nicht Schaden, Anzeige zu erstatten. Das ist ein klarer Fall von Diebstahl und Missbrauch einer Vertrauensstellung. Zum anderen würde ich mit der Bank sprechen, ob die Buchung zurückgezogen werden kann. Kann man ja beispielsweise auch, wenn man sich bei der Kontonummer vertan hat etc. Ich weiß darüber hinaus auch nicht, wie alt ihr seid- seid ihr noch relativ jung, lohnt es sich sicherlich mal zu seinen Eltern zu gehen.